Anspruch auf Kur/Reha bei der Krankenkasse

Ausgangslage:
Wir haben im Oktober 2012 eine Vater-Mutter-Kind Kur durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. Wir sind alle mit dem Patientenstatus genehmigt worden.

Man kann - habe ich mir sagen lassen - alle 3 Jahre eine neue Kur beantragen.

Jetzt möchte ich (Vater) erneut eine Reha beginnen im einer psychosomatischen Rehaklinik. Die Rentenversicherung kommt als Kostenträger nicht in Frage. Wenn, dann also nur die Krankenkasse.

Frage:
Habe ich meinen Anspruch auf Kur mit der Vater-Mutter-Kind Kur jetzt für die nächsten 2 Jahre aufgebraucht oder ist es noch wieder etwas anderes, ob ich jetzt mit meiner Familie die Kur beantrage und dann nochmal alleine für mich? Kenn sich da jemand aus? Danke!

Hallo,

ein kurzes Telefongespräch mit dem Servicecenter deiner Krankenkasse wird dich in dieser Frage aufklären.

Generell dürfen die Krankenkassen auch öfter eine Reha bewilligen als alle 3 Jahre - vorallem dann, wenn unterschiedlich Gründe vorliegen.

Es grüßt
Yvisa