mein Tochter macht zur Zeit in einem Krankenhaus ein
Praktikum das sie für ihr Studium braucht.
Eine Entlohnung bekommt sie dafür nicht.
Kann man bei der Arge oder sonst wo eine Unterstützung für
die Zeit des Praktikums beantragen?
Denn im Moment bekommt sie von nirgends Geld, hat aber
laufende Kosten wie Miete, Strom usw.
Das Studium hat sie noch nicht begonnen. Deshalb denke ich
wird auch BaFög nicht möglich sein: Oder irre ich mich da?
Liebe Grüße
Ralph Schäfer
Hallo,
aus meiner Erfahrung (bin kein Jurist, Rechtsexperte und blicke nur auf meine eigenen Erfahrungen zurück) ist da nicht möglich. Ist ja ihre eigene Entscheidung, ein Praktikum zu machen. Hätte ja auch arbeiten können oder zu Hause bleiben. Bekommt doch bestimmt Kindergeld (wenn sie ein Einkünfte hätte, würde das unter bestimmten Voraussetzungen gestrichen).
Praktikum ist ihr eigenes Bier, sie will doch Erfahrungen sammeln und die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen. Dafür vom Staat auch noch Geld zu verlangen, fände ich verwerflich. Immer dieses Anspruchsdenken.
Gruß.
Vielen Dank für deine Mühe die Du dir gemacht hast um mir zu helfen.
LG
Ralph
Praktikanten werden nicht bezahlt. Sie kann dort Essen bekommen, ist eigentlich üblich bei den Einrichtungen.
Den Rest (ArGe, BaFög etc) würde ich beantragen. Das Schlimmste was passieren kann ist ein NEIN. Lieb gemeinter Hinweis:
Denk reich und Gewinner, egal wo. Viele stecken jetzt den Kopf in den Sand und machen andere verantwortlich. Tut was für EUER Glück.
LG
Andi
Hallo Ralle306,
Ihre INformationen sind richtig. Da Ihre Tochter das STudium noch nicht begonnen hat, gibt es keinen Anspruch auf BaFöG. Und auch das Krankenhaus ist leider zu keiner Praktikumsentlohnung verpflichtet.
Die einzige Möglichkeit bestände in einem Antrag beim Arbeitsamt auf Wohngeld oder Mietzuschuß. Das könnte sie probieren. Da sie ja monatliche Unkosten hat, wäre das ein Weg.
Viel Glück beim ANtrag und Ihrer Tochter viel Spaß im Studium…
MfG:o))
Hallo ralle306,
zunächst ist das Ganze davon abhängig, wie alt Ihre Tochter ist. Solange sie unter 25 Jahren ist, sind zunächst die Eltern unterhaltspflichtig.
Zudem muss berücksichtigt werden, ob Ihre Tochter (oder ihre Eltern) über Vermögen verfügt, welches zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen könnte.
Ob ein Anspruch auf BAföG besteht, kann ich nicht beantworten.
Am besten setzen Sie sich direkt mit Ihrer Arge vor Ort in Verbindung. Diese kann Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen, inwiefern eine Unterstützung möglich ist.
Viele Grüße, SweetAngel1801