Moin zusammen,
mein Sohn arbeitet in einem Unternehmen der Kfz-Branche im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses.Seit Anbeginn bekommt er keine Lohnabrechnung ausgehändigt, der Lohn wird ( gerundet ) bar ( ohne Quittung ) ausgezahlt.
Die Nachfrage danach wird mit dem Kommentar abgewürgt: der Chef sagt das wäre nicht nötig.
Frage an Euch: gibt es einen Rechtsanspruch auf eine (natürlich korrekte ) Lohnabrechnung?
Wie kann der Sohn seine nicht ausgezahlten ( weil gerundet )lohnabsprüche geltend machen?
also der Arbeitnehmer muss eine schriftliche Lohnabrechnung erhalten. Die wird ja auch gerne mal bei Kreditvergabe etc. verlangt. Das kannste auf verschiedenen Seiten im Internet so nachlesen. einfah bei Onkel google mal „hat Arbeitnehmer Anrecht auf schriftliche Lohnabrechnung“ eingeben.
Die Barauszahlung des Lohnes ist nicht verwerflich.
Die Rundung eines Gehaltes ist auch nicht zulässig. Es muss ja einen Stundenlohn geben. Ich denke mal, die aufrundung ist in Ordnung.
eine Geldübergabe ohne Quittug ist schlecht. Der Geldgeber kann nicht beweisen, dass r das Geld an den Geldnehmer ausgehändigt hat. Ebenso kann der Geldnehmer nicht beweisen, dass er das Geld entgegengenommen hat.
Der Nachweis von nicht bezahlten Löhnen ohne Quittung / Lohnabrechnung ist schwierig. Da würde eigentlich Aussage gegen Aussage stehen.
So gesehen betreibt der Arbeitnehmer in diesem Fall Schwarzarbeit. Es gibt keine Lohnrechnung, daher könnte man vermuten, dass der Arbeitnehmer nicht im „Computer“ versorgt ist. Daraus kann man wieder folgern, dass keine Sozialabgaben für den Arbeitnehmer gezahlt werden, bzw. nur zu einem geringen Teil, z.B. Angabe als 400 € Job.
Gibt es denn einen ordentlichen Abreitsvertrag? Ich schätze mal auch nicht. Da würde z.B. der Bruttolohn, bzw. der Stundenloh drin stehen.
Gruß
Kuddenberg
Ich bin juristisch nicht studiert, ondern habe die Angaben mittels persönlicher Erfahrung und Quellen aus dem Internet zusammengetragen.
Weiter ist wichtig zu überprüfen, ob die Abgaben (Kranken, Lohn, Pflege etc.) an die entsprechenden Organe abgeführt worden sind. Dies wird oft nicht gemacht und er AN ist dann der leittragende, wenn keine Beiträge einbezahlt worden sind!!
Die Rundung eines Gehaltes ist auch nicht zulässig. Es muss ja
einen Stundenlohn geben. Ich denke mal, die aufrundung ist in
Ordnung.
=> eine Aufrundung ist in soweit nicht in Ordnung, als das dann nicht ordnungsgemäß Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben einbehalten wurden. Liegt der Stundenlohn beispielsweise bei 12,50 €, so sind hierauf die Abgaben entrichtet worden (vielleicht) und nicht auf die aufgerundeten 13 €. Hier kann der Arbeitgeber mal schön bei einer Betriebsprüfung in Haftung genommen werden… Und bei solchen BP’s will der Prüfer nicht nur die Lohnabrechnungen sehen, sondern auch den Nachweis, das die Arbeitnehmer ihren Lohn ordnungsgemäß ausbezahlt bekommen haben…
Hier liegt imho ziemlich was im Argen. Und der Arbeitnehmer ist der Leidtragende. Ein Besuch beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wäre angebracht.
das war mißverständlich ausgedrückt. Singemäß sollte es heißen:
Wenn der Arbeitgeber 12,50 € zahlen müßte, aber 13 € zahlt (natürlich entsprechend versteuert) ist das schön; wenn er aber nur 12 € zahlt, obwohl 12,50 € vereinbart sind, ist das nicht schön.