Anspruch auf Maklercourtage?

Moin moin,

folgendes: Ich hatte bezüglich einer gewerblichen Immobilie Kontakt zu einem Makler. Nun hat es mit dieser Immobilie nicht geklappt und ich habe gesehen, dass der Makler zufällig auch eine andere Immobilie ausgeschrieben hatte, die ich schon kannte. Nun habe ich gefragt, ob wir uns das Gebäude mal ansehen können, was wir auch getan haben. Wenig später wollte ich bescheid sagen, dass ich die Immobilie mieten möchte, doch der Makler sagte, der Kunde habe das Angebot zurückgezogen und er wüsste nicht, ob er überhaupt noch vermieten möchte. Er sagte, er würde sich bei mir melden, was er bisher nicht getan hat.
Nun traf ich auf den Vermieter und der sagte mir, er würde grundsätzlich doch noch vermieten wollen, habe aber den Auftrag beim Makler zurückgezogen und habe nie einen Vertrag o.Ä. mit diesem gehabt.
Meine Frage ist nun, hat der Makler doch noch Anspruch auf die Courtage, da er ja vor einiger Zeit mit mir die Immobilie besichtigt hatte, nun aber der Kunde seinen Auftrag beim Makler zurückzog und es nie einen Vertrag gab?

Ich hoffe, jemand weiß da Genaueres…

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

sorry, aber das hier widerspricht sich, und damit steht und fällt evtl. die ganze Frage:

habe aber den Auftrag beim Makler zurückgezogen
und habe nie einen Vertrag o.Ä. mit diesem gehabt.

Denn wenn er dem Makler den Auftrag gegeben hat, Mieter zu suchen, dann HATTE er einen Vertrag mit ihm. Merke: Verträge müssen nicht immer Schriftform haben.

Gruß
Christian

Gut, geht man mal von einem mündlichen Vertrag aus (kann selbst nicht sagen, wie genau Vermieter und Makler miteinander verblieben sind - stütze mich hier auf die Aussage des Vermieters), bleibt der Anspruch auf die Courtage bestehen, auch wenn der Vermieter seinen Auftrag zurückgezogen hat?

Moin,

bleibt der Anspruch auf die Courtage bestehen,
auch wenn der Vermieter seinen Auftrag zurückgezogen hat?

wenn die Adresse der Wohnung vom Makler an den Interessenten weitergegeben wurde, hat dieser bei Abschluss eines Mietvertrages Anspruch auf seinen Lohn.

Gandalf

Alles klar, vielen Dank