Anspruch auf Medizinische Reha

Hallo jolgendes Beispiel:
Jemand ist über einen zeitraum von 2002 bis Januar 2009 immer wieder mal an Bandscheibenvorfällen erkrankt , ab 2006 kommen Probleme mit dem Knie dazu. 3 OP’s folgen in einem Zeitraum bis 2008. Durch die erkrankungen verliert die Person anschliessend seinen Job. Zuletzt wird die Person mitte Januar 2009 von der Krankenkasse ausgesteuert , war im Krankengeldbezug. Musste sich bei der Agentur für Arbeit melden. Dort wurde ein Gutachten nach Aktenlage gemacht, worauf eine Teilhabe am Arbeitsleben beantragt wurde bei der DRV. Die wird sogar genehmigt,allerdings scheint die Reha Beraterin und das Ausbildungsinstitut nicht richtig alle vom Beantragten abgegeben Unterlagen zu sichten. Es beginnt die Umschulung,dauer 1 jahr. & Monat Theorie, 6 Monate Praktikum. Kurz vor ablauf der theorie soll eine IHK Prüfung abgelegt werden( Ausbildereignungsprüfung). Tja nur die Person wird nicht zugelassen, da nicht alle Voraussetzungen erfüllt seien. Daraufhin wird dei Maßnahme von der DRV beendet. Die Person geht wieder Arbeiten in seinem beruf, den er eigentlich nicht mehr ausüben soll. SO alles geht ein paar monate gut. Dann Arbeitsunfall,ausgerechet das Knie wird dabei in mitleidenschaft gezogen. BG Arzt entscheidet nach ca. 8 wochen wieder arbeitsfähig,allerdings nicht zu 100%. Knie probleme werden schlimmer,wieder zum arzt,BG arzt meint, hat nichts mehr mit Unfall zu tun. Weiterhin Au durch Hausarzt mit Überweisung zum Anderen BG Arzt. Der meint eine OP wäre sinnvoll,beschwerden hätten aber nichts mit Unfall zutun. Vielleicht auch keine OP sondern erst mal Medizinische reha . So jetzt zur eigentlcihen frage:
Teilhabe am Arbeitsleben vom 23.11.2009 bis 28.02.2010 wurde durch DRV abgebrochen. hat die Person jetzt überhaupt anspruch auf eine medizinische Reha? Auf die erkrankung Knie war nie eine medizinische reha beantragt noch gemacht worden.

MFG

Hallo,
ich denke schon, weil die Teilhabe meines Erachtens keine medizinische Reha. war sondern eher eine berufliche. Von daher greift die Frist von vier Jahren nicht. Ausserdem ist das keine starre Frist, bei entsprechender Begründung (medizinisch) kann auch eine Reha-Massnahme (medizinisch) vor Ablauf dieser Frist durchgeführt werden.
Gruss
Czauderna