Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,
bitte stellt Euch mal folgende fiktive Situation vor:
Zwei Personen leben zusammen in einem Haushalt, Person A befindet sich zurzeit in einer Berufsausbildung, bekommt demzufolge eine Ausbildungsvergütung von knapp 600 Euro netto und außerdem noch Kindergeld + Unterhalt.
Person B erhält Alg II, jedoch nur den Regelsatz, da sie sich in der vorherigen Wohnung an keinen Kosten beteiligen musste.
Hätte nun Person B rein theoretisch Anspruch auf mehr Alg II als den Regelsatz oder wäre sogar mit Abzügen zu rechnen (wie diverse Alg-II-Rechner im Internet behauptet hatten)?
Viele Grüße