Anspruch auf mehr Alg II?

Hallo liebe wer-weiss-was Gemeinde,

bitte stellt Euch mal folgende fiktive Situation vor:

Zwei Personen leben zusammen in einem Haushalt, Person A befindet sich zurzeit in einer Berufsausbildung, bekommt demzufolge eine Ausbildungsvergütung von knapp 600 Euro netto und außerdem noch Kindergeld + Unterhalt.
Person B erhält Alg II, jedoch nur den Regelsatz, da sie sich in der vorherigen Wohnung an keinen Kosten beteiligen musste.

Hätte nun Person B rein theoretisch Anspruch auf mehr Alg II als den Regelsatz oder wäre sogar mit Abzügen zu rechnen (wie diverse Alg-II-Rechner im Internet behauptet hatten)?

Viele Grüße

Hallo

Hätte nun Person B rein theoretisch Anspruch auf mehr Alg II als den Regelsatz, oder wäre sogar mit Abzügen zu rechnen (wie diverse Alg-II-Rechner im Internet behauptet hatten)?

Das käme drauf an, ob A und B in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, und wenn ja, dann wie hoch der Unterhalt ist, den Person A bekommt, und wie teuer die Wohnung ist, und wahrscheinlich auch noch, in welcher Stadt die wohnen.

Viele Grüße

Aber wäre es generell möglich, weniger als den Regelsatz zu bekommen?

Und bei den ganzen benötigten Zusatzangaben werden sich Person A und B wohl mal in die fachkundigen Hände des Arbeitsamtmitarbeiters begeben.

Trotzdem Danke für die Antwort, A und B dachten, da gäbe es vielleicht so eine Art allgemeingültige Regel :wink:

Hallo,

hattest DU die Antwort von Simsy Mone genau durchgelesen?
Wohl NEIN. Dort gab sie einen entscheidenden Hinweis!!!

WG or not WG?

VG René