Mal angenommen, ein Mietvertrag wurde fristgemäß zum 30. des Monats gekündigt, der Vermieter hat diese auch zu diesem Datum angenommen. Nun verzögert sich der Umzug in die neue Wohnung, so dass die protokollierte Übergabe der ehemaligen Wohnung erst am 12. des Folgemonats erfolgen kann. Bis zu welchem Datum kann der Vermieter Miete rechtlich einfordern? Bis zum 12., bis zum 15. oder gar den kompletten Monat?
Das kommt auf die Vereinbarung mit dem Vermieter an. Normalerweise ist die Miete monatlich zu entrichten, zieht der Mieter Mitte des Monats aus, dann fällt trotzdem die ganze Monatsmiete an, weil die Wohnung üblicherweise von niemandem von heute auf morgen auf Mitte des Monats angemietet wird. Vielleicht hat der Vermieter allerdings auch für den nächsten Tag schon Nachmieter bereit stehen, dann zahlt man üblicherweise nur bis zum Tag der Wohnungsübergabe. Vielleicht ist der Vermieter aber auch mit einer Zahlung bis zur Wohnungsübergabe einverstanden, weil die neuen Mieter erst am 01.01. einziehen.
Sind die Mieter allerdings einfach in der Wohnung geblieben, so dass der Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht neu vermieten konnte, dann schulden sie möglicherweise mehre Monatsmieten inform von Schadensersatz bis zu einer Neuvermietung. Hinzu kann ein Schadensersatzanspruch hinsichtlich der Kosten der Mieter kommen, die auf Grund der Nicht-Freigabe der Wohnung nicht einziehen konnten.
Das kommt auf die Vereinbarung mit dem Vermieter an.
Normalerweise ist die Miete monatlich zu entrichten, zieht der
Mieter Mitte des Monats aus, dann fällt trotzdem die ganze
Monatsmiete an, weil die Wohnung üblicherweise von niemandem
von heute auf morgen auf Mitte des Monats angemietet wird.
Wo steht das im BGB, dass man dennoch den kompletten Monat zu zahlen hat? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Vielleicht hat der Vermieter allerdings auch für den nächsten
Tag schon Nachmieter bereit stehen, dann zahlt man
üblicherweise nur bis zum Tag der Wohnungsübergabe.
Nein, Bauarbeiten isind in der Wohnung nach dem Auszug geplant.
Vielleicht
ist der Vermieter aber auch mit einer Zahlung bis zur
Wohnungsübergabe einverstanden, weil die neuen Mieter erst am
01.01. einziehen.Sind die Mieter allerdings einfach in der Wohnung geblieben,
so dass der Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht neu
vermieten konnte, dann schulden sie möglicherweise mehre
Monatsmieten inform von Schadensersatz bis zu einer
Neuvermietung. Hinzu kann ein Schadensersatzanspruch
hinsichtlich der Kosten der Mieter kommen, die auf Grund der
Nicht-Freigabe der Wohnung nicht einziehen konnten.