Hallo zusammen,ich bin über einen Projektvertrag bei einem externen Dienstleister bei einem großen deutschen Konzern angestellt.Wenn ich nun schwanger würde, hätte ich dann bei dem externen Dienstleister Recht auf Mutterschutz und Elterngeld?Oder würde nicht vielmehr der Projektvertrag einfach nicht verlängert und ich ware somit recht- und schutzlos?Vielen Dank für eure Infos und Meinungen. LG LaNoemi
Hallo
ich bin über einen Projektvertrag bei einem
externen Dienstleister bei einem großen deutschen Konzern
angestellt.
Sie haben einen zeitlich befristeter Vertrag bei einem Unternehmen.
Dieses Unternehmen hat sie an ein weiteres Unternehmen verliehen.
Korrekt?
Wenn ich nun schwanger würde, hätte ich dann bei
dem externen Dienstleister Recht auf Mutterschutz und
Elterngeld?
Mutterschutz und Elterngeld haben nichts miteinander zu tun.
Mutterschutz ist eine gesetzliche Maßnahme.
Elterngeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung.
Es gibt auch noch das Mutterschaftsgeld als Leistung der gesetz. Krankenversicherung.
Oder würde nicht vielmehr der Projektvertrag
einfach nicht verlängert
Eine Schwangerschaft verlängert IMHO keine zeitlich begrenzte Anstellung.
und ich ware somit recht- und
schutzlos?
Was genau meinen Sie damit?
MfG Frank
Hallo,
wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt, dann bleibt er trotz Schwangerschaft befristet. Mutterschutz und Elterngeld gibt es trotzdem. Die konkrete Ausgestaltung hängt dann davon ab, wann die Geburt ist, also ob innerhalb des Beschäftigungszeitraums oder danach.
Beatrix