Anspruch auf MwSt Zahlung nach durgeführter Repara

Hallo Zusammen,

ich ersuche bei euch eine Hilfestellung zum folgendem Sachverhalt.

Vor einigen Wochen wurde mein PKW durch einen Fahradfahrer leicht beschädigt.

Nach durchgeführter Unfallanalyse bei der DEKRA wurde bescheinigt das sich der Unfall so zugetragen hat wie angegebenund auch ein Gutachten mit einem Kostenvoranschlag wurde von der DEKRA gestellt.

Zuvor hat mich die Versicherung um einen Kostenvoranschlag der Werkstatt gebeten.

Ich wollte zuvor das 2 Jahre alte Auto erstmal nicht instandsetzen (lackieren lassen) und habe um eine Regulierung nach Kostenvoranschlag gebeten -natürlich hat die Versicherung nicht nach dem Kostenvoranschlag von BMW Händler abgerechnet sondern des DEKRAS wo der Betrag ein kleinerer war - Stundensatz Regional usw.

Nun habe ich den Nettobetrag ausgezahlt bekommen.
Da mich mit der Zeit die Beule und der Kratzer geärgert haben habe ich den Schaden beheben lassen.
Nun ist das Fahrzeug in der Fachwerkstatt repariert worden.

Ich habe also die Versicherung aufgefordert das Fahrzeug bzw die Raparatur zu begutachten um festzuhaten das der Schaden ordnungsgemäß
behoben ist.
Nun bestehe ich auf die Erstattung der MWST. was die versicherung nicht akzeptiert.
Die Versicherung will den MWst betrag nur erstatten wenn ich eine Rechnung vorlege!
Ist das rechtens ? ich habe das Fahrzeug vorgeführt und die Versicherung hatte sowieso den nidrigsten Stundensatz beim Kostenvoranschlag der DEKRA zu grunde gelegt .

Ist es nicht so das die MwSt zu zahlen ist sofern ein Nachweis erbracht ist das die reparatur durchgeführt wurde ??

Vielen Dank für eure Antwort .

Gruß
Rafael

Hallo,

Die Versicherung will den MWst betrag nur erstatten wenn ich
eine Rechnung vorlege!
Ist das rechtens ?

Ja, gem. BGB 249 (2). Die MwSt ist nachzuweisen, das geht nur mit „offizieller“ Rechnung.

Wenn aber eine Fachwerkstatt die Arbeiten ausgeführt hat zu HÖHEREN Kosten als die bisher berücksichtigten, kann auch der volle (höhere) Rechnungsbetrag inkl. MwSt verlangt werden. Einfach die Rg an den VR schicken, ich verstehe das Problem nicht ?!

Und ansonsten RA beauftragen, um den Anspruch durchzuboxen.

Grüße, M