Hallo,
bekanntlich hat man einen Anspruch auf Verhinderungspflegegeld und Ersatzhilfe.
Hat man Anspruch auf eine Auflistung der Krankenkasse über die verbuchten Abrechnungen?
Folgender Sachverhalt:
Anfang des Jahres habe ich eine Sommerfreizeit für die Tochter (Pflegegrad 4) gebucht. Die Woche kostete ca. 1.600 Euro.
Zuvor bekam ich telefonisch mitgeteilt , dass aus den Vorjahren noch ein Budget von rund 5.000 Euro zur Verfügung bestünde.
Heute bat ich um ein Formular für eine ausnahmsweise stundenweise Verhinderungspflege und erfragte das noch zur Verfügung stehende Guthaben.
Da waren von der Verhinderungspflege nur noch rund 400 Euro übrig ( ohne Ersatzhilfe).
Ich bin irritiert und bekomme es rechnerisch nicht nachvollzogen.
Die Freizeit müsste doch erstmal aus dem Restbudget der zwei Vorjahre bezahlt werden, weil diese sonst verfallen, oder irre ich?
Herzlichen Dank für Aufklärung!
LG, Mao
Ob man einen Anspruch hat, weiss ich nicht, aber unsere Krankenkasse hat immer sehr gerne, auch detailliert über so etwas Auskunft gegeben (ich hatte immer angerufen) und so lange mit mir geredet, bis ich alles verstanden habe , darüber hinaus sogar Tips gegeben, wie man das einem Zustehende maximal nutzen kann und auch auf Möglichkeiten aufmerksam gemacht, die wir mangels Wissen hätten verfallen lassen.
Und ja, bei uns war es so, es wurde erst das bald verfallende Restbudget aufgebraucht.
Hallo,
ich empfehle generell die Beratung durch den zuständigen Pflegestützpunkt zu nutzen, zu finden: https://bdb.zqp.de/#/home. Bei uns wäre es das Sozialamt der Stadt. Dies ist eine neutrale Stelle.
Zumindest hast du nach § 25 SGB X Anspruch auf Akteneinsicht. Dies würde ich jedem Geschwätz am Telefon vorziehen (weniger Missverständnisse, man kann sich leichter Notizen machen, bekommt ev. bekommt man eine Kopie der Berchnung.) Du kannst dazu auch eine Person deines Vertrauens mitnehmen.
N.N. als ehemaliger Angestellter einer anderen Sozialbehörde wunderte ich mich anfangs auch, dass KK und Pflegekasse ihre Verwaltungsakte nicht förmlich bekanntgeben. Man kann nur den Kontoauszug seiner Bank sehen.
Gruß
Otto
Hallo,
ich sehe es auch so, dass deine Pflegekasse dir mal eine Abrechnung der Leistungen der vergangenen Jahre zusenden sollte und dabei dir erklärt, warum das Anfang des Jahres bekanntgegebene Restbudget nicht zur Auszahlung kam.
Gruss
Czauderna