Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung aus 2008

Hallo,
ich habe in der Zeit vom:
1.07.2008 - 31.7.2010
Mieter in einer 64m2 Wohnung gewesen.
Mein monatlicher Nebenkostenabschlag lag bei 100€

Ich erwarte in diesen Tagen meine Nebenostenabrechnung
für den Zeitraum 1.1.2010 - 31.7.2010

Hierbei ist mir zufällig aufgefallen das ich zwar für den Jahreszeitraum 2009 eine Nebenkostenabrechnung bekommen habe, die Rückzahlung lag bei 416,96€, aber nicht für den Zeitraum 1.7.2008-31.12.2008
Habe ich noch einen Anspruch auf diese Nebenkostenabrechnung für 2008? Bis zu welchen Zeitraum müsste ich den Vermieter eine Frist setzten.

Ich muss noch hinzufügen das sich mein Vermieter zum 1.1.2009 einen neuen Verwalter genommen hat. Denke das ich daher keine Nebenkostenabrechnung für 2008 bekommen habe.

Vielen Dank schonmal im Vorraus
Dennis

Hallo Dennis,

die Frist eine Abrechnung zu erstellen und zuzustellen beträgt 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes. Wenn man seine Abrechnung beispielsweise immer zum Jahresende bekommt, dann hat der Vermieter bis zum darauffolgenden Jahresende Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Danach ist der Anspruch verwirkt.
Ebenso verhält es sich für Dich als Mieter. Auch Du bist an diese Frist gebunden und solltest Du die Abrechnung für 2008 nicht innerhalb eines Jahres beansprucht haben, kannst Du sie jetzt nicht mehr nachfordern.
Am besten, Du gehst, zusammen mit dem Vermieter mal zu dem Verwalter hin und besprichst das mit ihm.

Schöne Weihachten
Weschdl

Schreiben kann man immer, das die Rückzahlung für 7-08 bis 31.12.08 noch nicht eingetroffen ist und daher die (nur) die NK Vorauszahlung z.B. und 30 € je Monat ab 1.2.12 gekürzt wird, wenn keine Abrechung oder Rückzahlung auf Konto… BLZ xxx erfolgt ist.
Ob das dann wird, gilt abzuwarten.
Zu den Verjährungsfristen über NK bei google schauen.
Aber schreiben kann man/Frau immer

Hallo, guten Tag
Wissen Sie ob für diesen Zeitraum ein Überschuss besteht? Wennja dann der Betrag sofort fällig.
Wenn aber ein Defizit besteht Brauchen Sie nichts mehr Bezahlen,es hat sich verjährt.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
eine Abrechnung für den Zeitraum bis 31.12.2008 hätte spätestens am 31.12.2009 vorgelegt werden müssen, ist also verjährt.
Grüße, Zita

Hallo Dennis,

nach meiner Kentnis haben Sie noch Anspruch auf Rückzahlung zuviel bezahlter Vorauszahlungen. Sie sollten auf jeden Fall noch in diesem Jahr (!) schriftlich eine Abrechnung für 2008 fordern, ggf. per Einschreiben mit Rückschein oder den Brief persönlich gegen Quittung abgeben.
Wann Ihre Ansprüche verjähren, kann ich aber nicht verbindlich sagen, deshalb jetzt die Eile.
Der Verwalterwechsel ist keine Entschuldigung für die Nachlässigkeit des Vermieters.
Sie können auch Verzugszinsen für den zu erstattenden Betrag verlangen, da die Rückzahlung ja Ende 2009 fällig war.

Frohe Weihnachten und viel Erfolg
Jens Schütt