Anspruch auf Pflegegeld?

Hallo,

ich pflege meine Frau und habe meine Schwester beauftragt meine pflegebedürftigte Frau bei verhinderung meiner Person zu pflegen.

Da ich durch Internetrecherche nicht genügend Informationen diesbezüglich erwerben konnte, möchte ich hier fragen ob meiner Schwester Verhinderungspflegegeld zusteht.

Ich hoffe auf ausreichende Informationen.

Vielen Dank

Hallo,

ich pflege meine Frau und habe meine Schwester beauftragt
meine pflegebedürftigte Frau bei verhinderung meiner Person zu
pflegen.

Da ich durch Internetrecherche nicht genügend Informationen
diesbezüglich erwerben konnte, möchte ich hier fragen ob
meiner Schwester Verhinderungspflegegeld zusteht.

Ich hoffe auf ausreichende Informationen.

Vielen Dank

Hallo, Ihnen steht als eingetragende Pflegeperson 1x im Jahr Urlaub zu, in dieser Zeit können Sie ihre Frau in eine Kurzzeitpflege bringen. In dieser Zeit entfällt das Pflegegeld.
Da ihre Frau das Pflegegeld erhält und nicht Sie, können Sie ihrer Schwester in ihrer Abwesenheit privat etwas freiwilliges Geld geben für die Pflege, aber rechtliche Ansprüche auf das Pflegegeld ihrer Frau hat ihre Schwester nicht.
Herzlichen Gruß Gaby

Hallo,

Vielen Dank für Ihre Anfrage,
selbstverständlich steht der Person,die Ihre Frau in Ihrer Abwesenheit pflegt,daß Pflegegeld oder Verhinderungspflegegeld zu,auch steht Ihnen als Angehöriger bis zu 6 Wochen im Jahr Urlaub bzw. Erholung zu,wo in der Zeit Sie die Möglichkeit haben Ihre pflegebedürftige Frau urlaubsmäßig in ein Altenheim oder aber von jemanden privat pflegen zu lassen.
Ich bin selbst Pflegerin und weiß,was es bedeutet einen Angehörigen rund um die Uhr zu betreuen und zu pflegen.Ich wünsche Ihnen viel Kraft,vergessen Sie sich aber selber nicht,denn auch Sie brauchen Erholung.
Ganz viel liebe Grüße

ich pflege meine Frau und habe meine Schwester beauftragt
meine pflegebedürftigte Frau bei verhinderung meiner Person zu
pflegen.

Da ich durch Internetrecherche nicht genügend Informationen
diesbezüglich erwerben konnte, möchte ich hier fragen ob
meiner Schwester Verhinderungspflegegeld zusteht.

Ich hoffe auf ausreichende Informationen.

Vielen Dank

Vielen Dank für Ihre Informationen, das weiß ich sehr zu schätzen.

Wenn die Pflege durch Personen sichergestellt wird, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind oder die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben: in diesem Fall ist die Leistung der Pflegeversicherung auf das dem Pflegebedürftigen zustehende Pflegegeld beschränkt. Allerdings können zusätzliche Aufwendungen der Pflegeperson über diesen Betrag hinaus bis zur Höhe von 1470 Euro geltend gemacht werden, soweit sie belegt werden können. Das können etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfälle sein. Um der Pflegekasse Aufwendungen für solche ehrenamtlichen Pflegepersonen belegen zu können, empfiehlt sich u.U. der Abschluss von Verträgen, in denen eine angemessene Vergütung der erbrachten Pflege vereinbart wird.

Gruss
Thorben