Hallo,
Vielen Dank für Ihre Anfrage,
selbstverständlich steht der Person,die Ihre Frau in Ihrer Abwesenheit pflegt,daß Pflegegeld oder Verhinderungspflegegeld zu,auch steht Ihnen als Angehöriger bis zu 6 Wochen im Jahr Urlaub bzw. Erholung zu,wo in der Zeit Sie die Möglichkeit haben Ihre pflegebedürftige Frau urlaubsmäßig in ein Altenheim oder aber von jemanden privat pflegen zu lassen.
Ich bin selbst Pflegerin und weiß,was es bedeutet einen Angehörigen rund um die Uhr zu betreuen und zu pflegen.Ich wünsche Ihnen viel Kraft,vergessen Sie sich aber selber nicht,denn auch Sie brauchen Erholung.
Ganz viel liebe Grüße
ich pflege meine Frau und habe meine Schwester beauftragt
meine pflegebedürftigte Frau bei verhinderung meiner Person zu
pflegen.
Da ich durch Internetrecherche nicht genügend Informationen
diesbezüglich erwerben konnte, möchte ich hier fragen ob
meiner Schwester Verhinderungspflegegeld zusteht.
Ich hoffe auf ausreichende Informationen.
Vielen Dank