Anspruch auf Prämien im Mutterschutz

Hallo,

angenommen eine Frau erhält Fixgehalt und monatliche Prämie (fällt immer unterschiedlich aus).
Nun sei sie schwanger und ginge in Mutterschutz.
Laut Aufstellungen erhält sie auch für den Monat Prämie, in dem sie in Mutterschutz geht.
Nun wird aber weder die Prämie aus dem Vormonat überwiesen, noch die Prämie aus dem Monat, in dem sie in Mutterschutz geht.

Die Mutterschutzzahlungen des Arbeitsgebers stimmen ansonsten (durchschnittliches Nettogehalt der letzten drei Monate - es sei angenommen, dass für dieses Durchschnittsgehalt die Prämien berücksichtigt, also mit angerechnet wurden).

Wie lange ist jetzt die allgemeine Frist die Prämien (die laut Vertrag zum Gehalt gehören) einzufordern / anzumahnen oder wie geht man da jetzt am besten vor.
Auch unter der Annahme, dass die Frau wieder in dieser Firma arbeiten möchte, wenn die Elterzeit vorbei ist.

Hoffe, ihr habt das Problem verstanden und vielen Dank für die Hilfe.

Sonja

Hallo,

Wie lange ist jetzt die allgemeine Frist die Prämien (die laut
Vertrag zum Gehalt gehören) einzufordern / anzumahnen oder wie
geht man da jetzt am besten vor.

Man sollte das doch erst mal schriftlich anmahnen/fordern. Die gesetzliche Frist lt. BGB (§§ 195 + 199) ist zwar 3 Jahre, aber im Vertrag oder einem evtl. geltenden Tarifvertrag könnte eine wesentlich kürzere Ausschlussfrist geregelt sein, die dann meist damit einhergeht, die Forderung innerhalb eines bestimmten Zeitraums schriftlich geltend zu machen, sonst verfällt sie. Also sollte der 1. Blick in den Arbeitsvertrag (und evtl. TV) gehen.

MfG