Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zum Arbeitszeugnis: Der Arbeitgeber muss nach der Beschäftigung mindestens ein „einfaches Arbeitszeugnis“ ausstellen, dass die Art und Dauer der Beschäftigung enthält.
Ein Arbeitgeber verweigert nun aber ein „qualifiziertes Zeugnis“ mit dem Hinweis, dass die Beschäftigung nicht lange genug gewesen wäre.
Meiner Meinung nach kann der Arbeitgeber doch aber trotzdem schreiben, was ihm positiv aufgefallen ist, oder nicht? Also z.B. dass man sich gut eingegliedert hat, eine gute Auffassungsgabe hat etc.
Ab wieviel Arbeitsstunden ist ein Arbeitgeber verpflichtet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen? Kann er das überhaupt unter Angabe des Grundes „zu kurze Beschäftigungszeit“ ablehnen?
Die Beschäftigung dauerte als Teilzeitkraft (12 Stunde / Woche) etwa zwei Monate.
Danke für Hinweise oder Anregungen!!
Enno