Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zum Arbeitszeugnis: Der Arbeitgeber muss nach der Beschäftigung mindestens ein „einfaches Arbeitszeugnis“ ausstellen, dass die Art und Dauer der Beschäftigung enthält.
Ein Arbeitgeber verweigert nun aber ein „qualifiziertes Zeugnis“ mit dem Hinweis, dass die Beschäftigung nicht lange genug gewesen wäre.
Meiner Meinung nach kann der Arbeitgeber doch aber trotzdem schreiben, was ihm positiv aufgefallen ist, oder nicht? Also z.B. dass man sich gut eingegliedert hat, eine gute Auffassungsgabe hat etc.
Ab wieviel Arbeitsstunden ist ein Arbeitgeber verpflichtet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen? Kann er das überhaupt unter Angabe des Grundes „zu kurze Beschäftigungszeit“ ablehnen?

Die Beschäftigung dauerte als Teilzeitkraft (12 Stunde / Woche) etwa zwei Monate.

Danke für Hinweise oder Anregungen!! :wink:

Enno

Auch hallo

Ab wieviel Arbeitsstunden ist ein Arbeitgeber verpflichtet ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen?

Theoretisch ab dem zweiten Beschäftigungstag. NUR: in einem Arbeits-/Zwischenzeugnis sind erklärende Beispiele/konkrete Erfolge das „Salz in der Suppe“. Und genau an diesen wird es schon wg. des kurzen Zeitraums fehlen. Kurzgefasst ist im konkreten Fall das einfache Zeugnis das kleinere Übel.

mfg M.L.

Es macht wirklich wenig Sinn, für einen so kurzen Zeitraum ein qualifiziertes Zeugnis haben zu wollen…
Danke für die Anmerkung!
Gruß