Hallo Simsy Mone,
Deine Antwort zeigt mir, dass ich mit meiner Nachfrage,
die z. T. auch als Anregung für den UP gedacht war, nicht
zwangsläufig falsch liege - zumindest nicht, was mögliche
mündliche Vereinbarungen betrifft.
Die Sache mit dem Gewohnheitsrecht scheint wohl auch im
Mietrecht weitgehend ausgeklammert zu sein, wie auch in vielen
anderen Bereichen.
Ob der UP Hinweise ignoriert, weitere Fragen stellt und
Nebeninformationen gibt oder andere Maßnahmen ergreift, bleibt
seine Sache.
In so einem Zusammenhang finde ich das Aufzeigen weiterer
Möglichkeiten jedenfalls sinnvoll, auch wenn diese nur unter
gewissen Voraussetzungen bestehen.
Dafür vielen Dank an Dich.
Hi,
so einfach ist die Sache auch mit mündlichen Nebenabreden eben trotzdem nicht:
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-pr…
Sofern hier eine Vereinbarung überhaupt vorläge, müsste der Mieter sie beweisen, der erste Anscheinsbeweis wäre der Mietvertrag und dort sind diese Räume nicht aufgeführt. Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Um jetzt auch mal zu spekulieren:
Es wäre durchaus nicht von der Hand zu weisen, daß der Exvermieter wußte, das der neue Vermieter das Dachgeschoss ausbauen möchte, da dieser vielleicht nur unter diesen Voraussetzungen überhaupt das Haus gekauft hat. Nach dem zeitlichen Zusammenhang wäre das durchaus im Bereich des Möglichen. Dann wird er den Teufel tun und jetzt sagen es gäbe eine mündliche Vereinbarung.
Ich gestatte unserem Mieter auch einiges, das nicht im Mietvertrag steht, das jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und jederzeit widerrufbar.
Gruß
Tina