Anspruch auf Räume, die nicht im Mietvertrag sind?

Hallo,

folgende Thematik:

Es fand nach 5 Jahren ein Wechsel des Vermieters statt. Das Haus hat insgesamt 6 Etagen mit 10 Wohnparteien. Bisher war im obersten Stockwerk (6. Stock, Dach) einzelne Verschläge als Speicher und ein Raum als Waschküche, wo unsere Waschmaschinen stehen.
Weder der Speicher noch die Waschküche sind im alten Mietvertrag (2008) aufgeführt.
Der ehemalige Vermieter hat extra Anschlüsse für Strom und Wasser in den 6.Stock verlegt um die Waschmaschinen anzuschließen.

Nun hat der neue Vermieter vor, das Dach auszubauen. Der Speicher und die Waschküche sollen aufgelöst werden. Haben die Mieter einen Anspruch oder Chance die alten Räume zu behalten oder weiter nutzen zu dürfen?

Mit freundlichen Grüßen
nils

Hallo!

Nein.

Aber Vermieter darf nicht einfach die Räume absperren oder selbst ausräumen.

Er muss formell eine „Teilkündigung“ dieser Räume aussprechen mit einer angemessenen Frist, damit Mieter ihre Sache woanders unterbringen können.

Man müsste prüfen, ob nicht bei 10 WE und nach DG-Ausbau 11 oder 12 WE eine Waschküche/Trockenraum vorgehalten werden muss.

MfG
duck313

Hallo,

also meine Erfahrung…

Einen Anspruch hast Du nicht.
Ob der Vermieter eine Teilkündigung aussprechen muss, wäre mit einem Anwalt oder Mieterverein zu klären (mein Glaube: ich denke eher nicht, was sollte er denn da kündigen, etwas, was gar nicht vermietet ist? Eine bloße Nutzung bedeutet nicht, dass man darauf ein Recht hat).

Was den Waschraum anbelangt: ich wollte vor etwa 3 Jahren in Berlin in ein Hochhaus ziehen, da gab es einen Fahrradkeller für etwa 60 Mietparteien, sonst nichts…

Ob allerdings die Sache so ganz einfach läuft, das hängt zum Beispiel davon ab, ob es in Deiner Wohnung überhaupt die technische Möglichkeit gibt, eine Waschmaschine anzuschließen…

Ich würde Mieterverein oder Anwalt fragen…alles Andere ist Kaffeesatzleserei.

Teilkündigungen im Wohnungsmietrecht sind mir neu. Kündigungen im Wohnmietrecht ohne gesetzlichen Grund sind mir auch neu.
Mir ist bekannt, dass z.B. eine im Wohnungsmietvertrag aufgeführte Garage nicht einzeln gekündigt werden kann. Dann erschließt sich mir die (Teil)Kündigung einer mitvermieteten Waschküche schon gar nicht - wenn sie denn überhaupt mitvermietet war.
Wenn sie nicht mitvermietet war, verstehe ich eine Kündigungsverpflichtung nicht.

vnA

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Hallo!

mal anders herum.

Darf Vermieter Dachboden einfach ausräumen ?

NEIN !

Also muss er was machen ? Er muss „kündigen“, im Sinne von Ankündigen.
Liebe Mieter, ich plane hier Größeres und kann euer Geraffel nicht mehr dulden.
Räumt es bitte bis zum … aus.

MfG
duck313

Ich habe das Wort Kündigung als Kündigung verstanden und nicht als Ankündigung.
Natürlich muss er sein Tun ankündigen und kann nicht einfach entsorgen.

vnA

Hallo,

zur vermieteten Wohnung gehören nur die im Mietvertrag aufgeführten

-Einzelräume

-Gemeinschaftsräume wie Flure,Treppen

sowie eventuell

-seprate Räume wie Waschkeller,Fahrradabstellkeller,Trockenraum

Alle anderen Räume sind Eigentum des Vermieters und er kann damit auch machen was er will.

was ist mit mündl. Nebenabreden oder Gewohnheitsrecht?
Hallo,
interessehalber frage ich ´mal nach: Werden mündliche Nebenabreden oder Gewohnheitsrecht in Mietangelegenheiten pauschal als nicht vorhanden angenommen?
Anscheinend hat es in diesem Fall ja wohl so etwas gegeben, aber Niemand spricht das an.
Freundliche Grüße
Thomas

zur vermieteten Wohnung gehören nur die im Mietvertrag
aufgeführten
-Einzelräume
-Gemeinschaftsräume wie Flure,Treppen
sowie eventuell
-seprate Räume wie
Waschkeller,Fahrradabstellkeller,Trockenraum

hat denn jemand was anderes behauptet?

btw., ich kenne keinen einzigen mietvertrag, in dem das treppenhaus bei einem mehrfamilienhaus als zu mietsache gehörig aufgeführt wird. handhabst du das so in deinen vielen vermieteten häusern?

Alle anderen Räume sind Eigentum des Vermieters und er kann
damit auch machen was er will.

aber nicht mit dem, was drin ist.

sag mal, hast du eigentlich irgendwas gelesen, bevor du auf ‚antworten‘ geklickt hast?

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Nun hat der neue Vermieter vor, das Dach auszubauen. Der
Speicher und die Waschküche sollen aufgelöst werden. Haben die
Mieter einen Anspruch oder Chance die alten Räume zu behalten
oder weiter nutzen zu dürfen?

Nein. Der Eigentümer wäre weder an die Zusicherung und Duldung seines Vorgängers gebunden noch daran gehindert, in seinem Egentum zusätzlichen Wohnraum zu schaffen :smile:

Tatsächlich kann er unter angemessener Fristsetzung diese Nutzungsmöglichkeit widerrufen, Abbau der Geräte verlangen und gleichzeitig gewährleisten, dass entweder im Keller gewaschen werden kann oder entsprechende Abschlüsse in Küche bzw. Bad der Mieterwohnungen installiert werden.

G imager

Hallo,
interessehalber frage ich ´mal nach: Werden mündliche
Nebenabreden oder Gewohnheitsrecht in Mietangelegenheiten
pauschal als nicht vorhanden angenommen?
Anscheinend hat es in diesem Fall ja wohl so etwas gegeben,
aber Niemand spricht das an.

Hi,

vermutlich spricht das niemand an, weil es im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht per se gibt:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

s. Punkt 7.

Mündliche Nebenabreden sind schwierig zu beweisen.

Gruß
Tina

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vielen Dank o. w. T.
.

Hallo

also meine Erfahrung…

… steht nicht zwingend im Gesetzbuch.

Was den Waschraum anbelangt: ich wollte vor etwa 3 Jahren in Berlin in ein Hochhaus ziehen, da gab es einen Fahrradkeller für etwa 60 Mietparteien, sonst nichts…

Das ist noch lange kein Beweis dafür, dass es so rechtens war.

Viele Grüße

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mündl. Nebenabreden
Hallo

Mündliche Nebenabreden sind schwierig zu beweisen.

Wenn aber doch der alte Vermieter noch nicht gestorben ist, könnte er die doch bezeugen. Und wenn es so ist: "Der ehemalige Vermieter hat extra Anschlüsse für Strom und Wasser in den 6.Stock verlegt um die Waschmaschinen anzuschließen. " , kann man doch davon ausgehen, dass da Nebenabreden stattgefunden haben.

Viele Grüße

Hallo,

und wo ist jetzt dein konstruktiver Beitrag zur Problemlösung ???

Außer deinen persönlichen Angriffen ist nix hier…

Hallo

Mündliche Nebenabreden sind schwierig zu beweisen.

Wenn aber doch der alte Vermieter noch nicht gestorben ist,
könnte er die doch bezeugen. Und wenn es so ist: "Der
ehemalige Vermieter hat extra Anschlüsse für Strom und Wasser
in den 6.Stock verlegt um die Waschmaschinen anzuschließen. "
, kann man doch davon ausgehen, dass da Nebenabreden
stattgefunden haben.

Hi,

das Reich der Spekulationen überlasse ich dann doch lieber Dir.

Ob und was vereinbart war wissen wir nicht, dazu hat sich der UP nicht geäußert. Ob ein Gericht die Anschlüsse für Strom etc. als Beweis dafür wertet, das fest vereinbart war diese Räume unbefristet nutzen zu dürfen, wissen wir also auch nicht.

Gruß
Tina

Hallo

das Reich der Spekulationen überlasse ich dann doch lieber Dir.

Das ist keine Spekulation, sondern eine Anregung.

Ob und was vereinbart war wissen wir nicht, dazu hat sich der UP nicht geäußert.

Ja und? Der UP wird es doch wissen. Und der könnte sich mit dem Ex-Vermieter in ggf. Verbindung setzen. Wir sind nicht die Richter, sondern geben nur Anregungen und Tipps.

Natürlich könnte ich jetzt drüber spekulieren, ob der UP das überhaupt liest, oder ggf. von alleine auf die Idee gekommen wäre, oder ob noch ein Kundiger schreibt, worauf man dabei ggf. achten müsste, aber das überlasse ich dir.

Viele Grüße

Hi,

das Reich der Spekulationen überlasse ich dann doch lieber Dir.

Das ist keine Spekulation, sondern eine Anregung.

für mich ist es eine Spekulation.

Ob und was vereinbart war wissen wir nicht, dazu hat sich der UP nicht geäußert.

Ja und? Der UP wird es doch wissen. Und der könnte sich mit
dem Ex-Vermieter in ggf. Verbindung setzen. Wir sind nicht die
Richter, sondern geben nur Anregungen und Tipps.

Tipps sind immer nur so gut, wie die Info, die man davor erhält. Da wir nicht wissen ob es überhaupt eine Vereinbarung gab, auch nicht wissen ob der Ex-Vermieter kooperativ wäre, bleibt alles eine Spekulation.

Natürlich könnte ich jetzt drüber spekulieren, ob der UP das
überhaupt liest, oder ggf. von alleine auf die Idee gekommen
wäre, oder ob noch ein Kundiger schreibt, worauf man dabei
ggf. achten müsste, aber das überlasse ich dir.

Nö, laß mal, im Spekulieren bist Du besser.

Es wurden alle Infos gegeben, die anhand der Aussagen des UP möglich waren.

Möchte er präzisere Antworten, muß er präziser Fragen.

Für mich ist es sinnlos darüber zu spekulieren, ob der Exvermieter bezeugen würde, daß es eine mündliche Abrede gab. Zum einen wurde von einer mündlichen Abrede nichts geschrieben, zum anderen weiß man eben nicht, ob der Ex-VM überhaupt etwas bezeugen würde. Das ist alles „hättewärewenn“

Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage, das mündliche Abreden schwer zu beweisen sind.

Gruß
Tina

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und wo ist jetzt dein konstruktiver Beitrag zur Problemlösung
???

es war schon alles gesagt. im gegensatz zu dir leide ich nicht an schreibdiarrhoe.

btw., der inhalt deines beitrags zum thema war genau NULL. was also willst du eigentlich?

Außer deinen persönlichen Angriffen ist nix hier…

die du dir regelmäßig verdienst. zum beispiel, wenn du die finger auf deine tastatur legst.

Hallo Simsy Mone,
Deine Antwort zeigt mir, dass ich mit meiner Nachfrage,
die z. T. auch als Anregung für den UP gedacht war, nicht zwangsläufig falsch liege - zumindest nicht, was mögliche mündliche Vereinbarungen betrifft.
Die Sache mit dem Gewohnheitsrecht scheint wohl auch im Mietrecht weitgehend ausgeklammert zu sein, wie auch in vielen anderen Bereichen.
Ob der UP Hinweise ignoriert, weitere Fragen stellt und Nebeninformationen gibt oder andere Maßnahmen ergreift, bleibt seine Sache.
In so einem Zusammenhang finde ich das Aufzeigen weiterer Möglichkeiten jedenfalls sinnvoll, auch wenn diese nur unter gewissen Voraussetzungen bestehen.
Dafür vielen Dank an Dich.
Freundliche Grüße
Thomas