Wenn man aus einer Firma ausscheidet und man Kosten vom Firmenhandy (in Höhe von mehr als 180EUR) privat tragen soll. Man auch unterschrieben hat, dass man bereit ist, diese Kosten zu übernehmen. Stimmt es, dass die Firma nicht dazu verpflichtet ist, die Rechnung über die Kosten des Firmenhandy’s bzw. eine Weiterberechnung aufzustellen und auszuhändigen? Denn diese Rechnung wäre ja für die Privatperson steuerlich abzusetzen, wofür die Rechnung Voraussetzung ist.
Die Buchhaltung deiner Firma will die Betriebskosten deines Mobiltelefons um deine private Nutzung korrigieren.
So war es ja auch vereinbart.
Für den Erstattungsanspruch genügt ein Nachweis der Privatgespräche auf der Providerrechnung, die ggf. von deinem Lohn einbehalten wird.
Da die Leistung nicht von der Firma erbracht wurde, sondern ihr in Rechnung gestellt wurde, gibt es auch keinen Rechnungsanspruch gegen den Betrieb.
Allenfalls wäre eine Bescheinigung deines AG hierüber denkbar wobei mir der Nutzen unklar ist: wie willst du private Telefongespräche steuerlich geltend machen?
Es handelt sich ja nicht nur um die von mir geführten privaten Gespräche, sondern um ALLE auch geschäftlich geführten Gespräche und die komplette Grundgebühr.