Anspruch auf Rechnung bei Hotelaufenthalt

Hallo,
mich würde Eure Meinung zu folgendem fiktiven Rechtsproblem interessieren:
Jemand hat über eine Online-Buchungsseite ein Hotel gebucht. Den Aufenthalt im Hotel konnte die Person aber nicht wahrnehmen und hat auch zu spät storniert. Das Hotel hat ihr den vollen Preis über die Kreditkarte abgebucht. Soweit so gut. Da sie ja nicht im Hotel war, hat sie auch keine Rechnung mitnehmen können. Jeder Versuch telefonisch oder per E-Mail zu erreichen, dass der Person die Rechnung zugesendet wird scheiterten.

Nun die Frage: Hat die Person einen rechtlichen Anspruch auf eine Rechnung bei einem Hotelaufenthalt? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Hallo Thermochron,
Deine Frage ist wieder mal so eine Definitions-Frage. Wann bekommt man eine Rechnung?
Meine Meinung: Nach einer erbrachten Leistung.
Normalerweise ist für einen Hotelaufenthalt die Leistung des Hotels das Bereitstellen des Zimmers, des Bettes und der Verpflegung.
All dies wurde a) online gebucht, b) vom Hotel bereitgefstellt, c) vom Hotel von Deinem Konto abgebucht.
Du willst ja keine Bestätigung, daß Du übernachtet hast, also diese Betreitstellungsleistung in Anspruch genommen hast. Du willst ja nur eine Bestätigung, daß für diese von Dir gebuchte Bereitstellung von Deinem Konto dieser Betrag abgebucht worden ist.
So kannst Du diese Bestätigung des Hotels einfordern udn begründen.
Meiner Meinung nach hast Du auf diese Bestätigung einen Rechtsanspruch. Eine gesetzliche Grundlage kann ich Dir jedoch leider nicht nennen. Im BGB wird es sowas schon geben.
Die Durchsetzung Deines berechtigten Rechtsanspruches ist hier nun eben das Problem.
Weiter kann ich Dir leider nicht helfen, da ich kein Zivilrechts-Experte bin.

Gutes Gelingen!
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard

Damit kenne ich mich leider nicht aus, vielleicht kann jemand anderes die Frage beantworten.
Gruß florestino

Hallo,
wohl kein Anspruch auf eine Rechnung, wohl aber auf eine Quittung (§368 BGB)
Eine Rechnungspflicht ist wohl nur nach UStG gegeben, die hier aber nicht zutreffen würden.
Gruß