Anspruch auf Renovierung durch Vermieter?

Ich habe eine neue Mietwohnung angemietet mit einem HHer Mietvertrag/übliche Regelungen zum Streichen der einzelnen Räume.

Mein Vermieter hat zwei Vormieter ausziehen lassen, ohne daß die etwas gemacht hätten, so daß inzwischen ein ziemlicher Renovierungsstau anfällt, der Lack auf den Türrahmen ist schätzungsweise 30 - 40 Jahre alt, der Deckenuntergrund wurde nicht richtig vorbehandelt, so daß die Farbe nicht einfach überzustreichen geht.

Welche Möglichkeiten habe ich - wenn ich denn welche habe, ihn an der Renovierung finanziell zu beteiligen. Oder bleibt es dabei, jeder tut nichts, bis auf den, dem es schließlich langt und der macht alles, weil er nicht im Dreck wohnen möchte?

Über prompte Antwort würde ich mich freuen, denn am Freitag ist Übergabe und ich muß mir noch eine Verhandlungsstrategie überlegen - oder auch, ob ich evt. gleich nach der nächsten Wohnung schaue …

Danke

Angel

Hallo Angel,

ein Anspruch an den Vermieter, Schönheitsreparaturen vorzunehmen oder eine renovierte Wohnung zum Gebrauch an einem Mieter zu überlassen, besteht grundsätzlich nicht.

Nachträglich wird in Deinem Fall wohl kaum etwas zu klären sein. Eine Beteiligung des Vermieters muss vor Vertragsunterschrift geklärt und im Mietvertrag enthalten sein. Du kannst versuchen, auf dem Weg der Kulanz etwas zu erreichen. Ich befürchte, dass es nicht klappt.

Ich habe eine neue Mietwohnung angemietet mit einem HHer
Mietvertrag/übliche Regelungen zum Streichen der einzelnen
Räume.

Mein Vermieter hat zwei Vormieter ausziehen lassen, ohne daß
die etwas gemacht hätten, so daß inzwischen ein ziemlicher
Renovierungsstau anfällt, der Lack auf den Türrahmen ist
schätzungsweise 30 - 40 Jahre alt, der Deckenuntergrund wurde
nicht richtig vorbehandelt, so daß die Farbe nicht einfach
überzustreichen geht.

Ich bin überzeugt, dass er bei allen Vormietern diesen Geld aus der Tasche gezogen hat und so die Mieteinnahmen indirekt nachträglich erhöht hat. Dies ist eine - von wenigen Vermietern praktizierte - aber rechtlich zulässige Methode.

Welche Möglichkeiten habe ich - wenn ich denn welche habe, ihn
an der Renovierung finanziell zu beteiligen. Oder bleibt es
dabei, jeder tut nichts, bis auf den, dem es schließlich langt
und der macht alles, weil er nicht im Dreck wohnen möchte?

Gemäss dem HHer Mietvertrag ist dort eine Klausel für die Schönheitsreparaturen und in Nähe der §§ 13 - 16 dürfte auch eine Quotenklausel stehen. Dies bedeutet für Dich möglicherweise auf eigene Kosten renovieren - aber zuvor den Zustand der Wohnung dokumentieren - und durch Zeugen bestätigen lassen. So wie ich den HHer Mietvertrag aus anderen Vorgängen hier im Forum kenne, hast Du auch die Türen zu richten, die Heizkörper und die Fensterteile innen.

Versuche einmal den Vormieter zu finden. Kläre ab, ob dieser einen Rechtsstreit nach dem Auszug hatte oder Barzahlungen an den Vermieter geleistet hat. So wie Du den Fall schilderst würde ich Dir jedoch dringend raten, eine Mietrechtsschutzversicherung abzuschliessen.

Gruss Günter

Über prompte Antwort würde ich mich freuen, denn am Freitag
ist Übergabe und ich muß mir noch eine Verhandlungsstrategie
überlegen - oder auch, ob ich evt. gleich nach der nächsten
Wohnung schaue …

Ob Du Verhandlungsspielraum hast entschjeidet sich daraus, was im Mietvertrag bisher zugesagt ist oder mündlich unter Zuegen abgesprochen wurde.

Achtung. Genau alles prüfen. Türen, Tür-Zargen-Beschädigungen, Schäden am Teppichboden, Entkalkung von Warmwassergeräten in der Wohnung prüfen, Lack-Schäden an Heizkörpern, in jede Ecke schauen, in jeen Einbauschrank, Türen prüfen, Rolladen prüfen, Fenster beim Öffnen und Kippen prüfen und und und … einfach alles kontrollieren und dann muss alles in den Mietvertrag geschrieben werden oder es muss zum Mietvertrag ein Zusatz, wie Mängel beseitigt werden, wer sie beseitigt und wer die Kosten trägt. Da im Vorfeld ein HHer Mietvertrag geschlossen war, musste dort zumindest nach den Fristen gemalert werden. Weise daraufhin, dass Du auf jeden Fall davon ausgegangen bist, dass der jetzige Mieter bei Auszug die Räume vertragsgemäss richtet.

Gruss Günter