Anspruch auf Rente als Unternehmer

Hallo,
wie sieht es mit der vorzeitigen Rente aus (mit Abschlag), wenn jemand keine 45 Jahre eingezahlt hat und aktuell noch Gesellschafter einer GMBH & Co KG ist?

Ist hierbei eine frührere Auszahlung möglich und wonach richtet sich dann die Rente?
Da sich Gesellschafterentnahmen (das sind KEINE Gehälter) am Gewinn der Firma orientieren, werden diese doch anders behandelt als Zuverdienste, oder?

Wonach richtet sich in einem solchen Fall eigentlich der Krankenkassenbeitrag (gesetzlich versichert)?

Besten Dank für Antworten,
Christian K

Hallo,
wie sieht es mit der vorzeitigen Rente aus (mit Abschlag),
wenn jemand keine 45 Jahre eingezahlt hat und aktuell noch
Gesellschafter einer GMBH & Co KG ist?

Ein Gesellschafter ist ja in keinem Arbeitsverhältnis mit der GmbH & CO und hat mit der Möglichkeit, in Rente früher oder später gehen zu wollen/können, ja nichts zu tun.

Ist hierbei eine frührere Auszahlung möglich und wonach
richtet sich dann die Rente?

Nach den Einzahlungen in die Rentenkasse, so fern er in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen stand oder in private Rentenkassen eingezahlt hat.

Da sich Gesellschafterentnahmen (das sind KEINE Gehälter) am
Gewinn der Firma orientieren, werden diese doch anders
behandelt als Zuverdienste, oder?

Gewinnentnahmen aus GmbH etc. unterliegen steuerrechtlich der Einkommensteuererklärung und sind keine „Zuverdienste“.

Wonach richtet sich in einem solchen Fall eigentlich der
Krankenkassenbeitrag (gesetzlich versichert)?

Der Krankenkassenbeitrag errechnet sich in erster Linie aus dem Einkommen, also Gehalt/Löhne/Rente sowie dann die Zuschläge aus Mieteinnahmen, auch aus den Gewinnentnahmen einer GmbH und ff.

Besten Dank für Antworten,
Christian K

Hallo,

wie sieht es mit der vorzeitigen Rente aus (mit Abschlag), wenn jemand keine 45 Jahre eingezahlt hat und aktuell noch Gesellschafter einer GMBH & Co KG ist?

Na dann gibt es eben Abschläge in Höhe von 0,3% je Monat vorzeitigem Rentenbeginn, soweit die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.

Ein Gesellschafter ist ja in keinem Arbeitsverhältnis mit der GmbH & CO und hat mit der Möglichkeit, in Rente früher oder später gehen zu wollen/können, ja nichts zu tun.

Richtig, das hat etwas mit den (Pflicht)Beitragsjahren und dem Alter zu tun.

Ist hierbei eine frühere Auszahlung möglich und wonach richtet sich dann die Rente?

Nach den Einzahlungen in die Rentenkasse, so fern er in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen stand

Es gibt auch für freiwillige Beiträge in die GRV Rente, aber auch für Wehrdienst- oder Kindererziehungszeiten. Die Rente richtet sich erstmal nach den auf diese Weise angesammelten Rentenpunkten. Davon wird dann eben noch der Abschlag für den vorzeitigen Rentenbeginn abgezogen.

oder in private Rentenkassen eingezahlt hat.

Und das hätte einen Einfluss auf die Rentenhöhe und den Rentenbeginn in der GRV?

Da sich Gesellschafterentnahmen (das sind KEINE Gehälter) am Gewinn der Firma orientieren, werden diese doch anders behandelt als Zuverdienste, oder?

Gewinnentnahmen aus GmbH etc. unterliegen steuerrechtlich der Einkommensteuererklärung und sind keine „Zuverdienste“.

Abgesehen von der Regelaltersrenten können Zuverdienste den Rentenanspruch mindern. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist nunmal noch keine Regelaltersrente, also stellt sich die Frage nach der Behandlung der Gewinne durchaus. Könnte ja doch Hinzuverdienst sein. Ich bin mir nicht sicher, ob die steuerrechtlich Bewertung da immer mit der sozialversicherungsrechtlichen übereinstimmt. Das kann man sicher bei der GRV klären. Hierfür kommt es im Zweifel auch nicht darauf an, wie dass der jeweils Betroffene sieht oder bezeichnet.

Wonach richtet sich in einem solchen Fall eigentlich der Krankenkassenbeitrag (gesetzlich versichert)?

Der Krankenkassenbeitrag errechnet sich in erster Linie aus dem Einkommen, also Gehalt/Löhne/Rente sowie dann die Zuschläge aus Mieteinnahmen, auch aus den Gewinnentnahmen einer GmbH und ff.

Wobei ggf. irgenwann mal bei der Beitragsbemessungsgrenze Schluß ist. Davon abgesehen unterscheidet sich das auch zwischen gesetzlich und freiwillig in einer GKV Versicherten.
Hinsichtlich der gesetzlichen Rente erkundigt man sich am einfachsten bei der GRV. Dort kann zunächst geklärt werden, welche Rente derzeit beansprucht werden kann und wie hoch sie ausfiele.

Grüße

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