Ich habe eine Bekannte, deren Lebenspartner verstorben ist. Nun Ihre Frage: Bekommt sie einen Teil Rente vom verstorbenen Lebenspartner?
Hallo Rolf,
kurz und bündig: NEIN!
Voraussetzung für den Bezug einer Witwenrente ist nun mal, dass man „Witwenstatus“ haben muss. Und diesen erlangt man grundsätzlich nur, wenn man mit dem Verstorbenen verheiratet war. Tut mir Leid.
Die Angabe „Lebenspartner“ im Gesetz bezieht sich auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die als Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Hierdurch erfolgte quasi eine Gleichstellung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit einer Ehe zwischen Mann und Frau. D. h., dass der überlebende Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft eine Hinterbliebenenrente erhält, wenn die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Für eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau ohne Eheschließung gilt dies jedoch nicht.
Dies nur als Ergänzung.
Gruß
Robert
Hallo Rolf,
ich habe etwas verwundert die kategorische Antwort gelesen.
Vielleicht erzählst du uns aber vorsichtshalber erstmal, um was für eine Rente es sich dabei handelt.
Da sollen ja durchaus Unterschiede vorhanden sein.
Gruß
Poseidon
Hallo Poseidon,
der Artikel war zuvor im Brett „Ämter und Behörden“ gepostet und wurde hierhin verschoben. Und zum Zeitpunkt meiner Antwort bin ich natürlich davon ausgegangen, dass es sich um die gesetzliche Rentenversicherung handelt. 
Sollte es sich um eine private Rentenversicherung handeln, kann ich hierzu nichts sagen.
Sorry, wenn diesbezüglich Missverständnisse entstanden sind.
Gruß,
Robert