Person x, weiblich 30 Jahre in Vollzeit gearbeitet.
1, 5 Jahre krankgeschrieben (ausgesteuert) und noch bis
Sept. 2012 ALG 1.
Erkrankung: HWS, Bandscheiben, Tinnitus, Alter 52
Wie soll sie jetzt vorgehen?
Rentenantrag stellen?
Warten bis September? Problem wäre dann ja Hartz4. Wie
verhält es sich, wenn der Ehemann gut verdient?
Oder schon im Vorfeld einen Rechtsanwalt zur Beratung
aufsuchen?
Nochmals die Problematik: Vom Arbeitsamt hören wir gar nichts. Und wenn dann diese Leistung zu Ende geht und
Hartz4 nicht bewilligt wird, dann wird es eng!!
Frau X solltest mal schauen ob sie einen Versicherungsverlauf erhalten hat. Ich weiß nicht wann, wie oft der automatisch zugeschickt wird. Evtl. mal bei der RV nachfragen.
Dann gibt es Versicherungsälteste (bin mir nicht ganz sicher ob die überall so heißen), die beraten können.
Verschiedene Verbände können auch konkrete Hilfen geben, z.B.:
Hallo Volker, kostenlose Beratung gibst beim deutschen Rentenbund. Früher LVA/BfA.
Unerlässlich ist allerdings ein Termin.
Die Beratung ist gut und oft bekommst du richtig gute Tipps.
Wozu also Geld ausgeben?
Schönen Gruß
Claude
kostenlose Beratung gibst beim deutschen Rentenbund. Früher
LVA/BfA.
Das dürfte die RV sein, die ich genannt habe.
Unerlässlich ist allerdings ein Termin.
Ich kenne eine Beratungsstelle, die einmal in der Woche einen terminfreien Tag hat, frühes Kommen und Wartezeit einplanen ist wichtig!
Die Beratung ist gut und oft bekommst du richtig gute Tipps.
Wozu also Geld ausgeben?
Naja, wie immer, es ist von den konkreten Mitarbeitern abhängig, die Infos, die ich bekommen habe, widersprachen den Angaben in den mitgegebenen Broschüren.
Der VdK hat mich davor gewarnt bestimmte Arbeiten zu verrichten um die Rente nicht zu gefährden. Nach Auskunft der RV wäre es problemlos.
Ich hab´s noch nicht schriftlich, justitiabel geklärt. Mir ist da die Zweitmeinung, die etwas kostet sehr wichtig.
ich verstehe das so, dass sie derzeit arbeitsfähig ist und daher ALG I erhält. Dann macht ein Rentenantrag wenig Sinn.
Ist sie hingegen durchgehend AU, dann wäre nach 5 Jahren schon Erwerbsunfähigkeit/EM-Rente ein Thema. Haben weder Arzt noch Krankenkasse in der Richtung je was gesagt ?
Ein Rechtsanwalt ist nicht die richtige Stelle für Auskünfte zur Sozialversicherung. Der kommt erst ins Spiel, wenn z.B. ein Antrag abgelehnt wird.
Wenn der Ehemann gut verdient, wird es vielleicht kein ALG II geben. Aber den Rentenantrag kann man dann immer noch stellen.