Hallo an die Experten,
ich habe eine Frage bezüglich eines etwaigen Rentenanspruchs in einem speziellen Fall.
Die Situation:
Ein deutscher Mann (lebt, wohnt u. arbeitet in Deutschland), heiratet eine Frau aus Frankreich. Die Hochzeit findet in Frankreich statt. Dann kommt die Frau mit ihrer Tochter zu ihm nach Deutschland u. lebt bei ihm in seiner Wohnung. Sie fängt auch an in Deutschland zu arbeiten.
Leider funktioniert die Ehe nicht so gut u. die beiden lassen sich nach ca. 5 Jahren scheiden.
Die Frau heiratet nach einigen Jahren erneut (einen Franzosen in Frankreich) stirbt aber wenige Wochen nach dieser Hochzeit aufgrund einer Krankheit. Der deutsche Ex-Ehemann bleibt unverheiratet.
Die Frage:
Da die Frau während der Ehe mit dem Deutschen in D. gearbeitet hat, hat diese auch in D. Sozialabgaben bezahlt, also auch in die Rentenversicherung. Aufgrund der tragischen Entwicklung wird aber nie ein Rentenanspruch ihrerseits stattfinden. Hat in diesem Fall der Ex-Ehemann aus Deutschland einen „Anspruch“ auf die in Deutschland eingezahlten Beiträge? Kann er seine eigene Rente dadurch erhöhen?
Es wäre sehr hilfreich wenn ich dazu einen Hinweis bekommen könnte.
Mag sich alles einen Tick geschmacklos anhören, das gebe ich zu, aber die Frage kam auf.
Danke für eure Hilfe.
Beste Grüße
Emil