Anspruch auf Resturlaub Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo zusammen,

mich würde folgendes interessieren - ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Zusätzlich habe ich noch 15 Tage Resturlaub für dieses Jahr. Wenn ich pünktlich zum 31.7 meine Kündigung beim Arbeitgeber abgebe a) bin ich bis 01.09 aus dem Vertrag raus? b) Habe ich Anspruch auf Resturlaub? Da ich noch 15 Tage habe würde das bedeuten, dass ich quasi bereits Anfang August nicht mehr arbeiten kommen muss? Ich bin seit 2 Jahren in der Firma beschäftigt.

Für eure Antworten danke ich im Voraus!

Hi!

Du bis mit Ablauf des 31.08. raus, ja.

Grundsätzlich ja - der muss aber vorher beantragt und genehmigt sein.

VG
Guido

wie kommst du auf 15 Tage 4 Monate vor Jahresende ausscheidest?
cf

Da man den vollen Urlaubsanspruch hat und zum jetzigen Zeitpunkt durchaus schon einige Tage genommen sein können, ist genau was daran ungewöhnlich?

Hallo,
Rest 15 Tage kann doch sein. Manche haben 30 oder mehr Tage pro Jahr, 8 Monate sind mehr als fuers halbe Jahr.
Der Arbeitgeber kann die Urlaubstage bezahlen oder frei geben, je nach Vertrag oder Tarifvertrag oder Arbeitslage.

Hallo Guido, und wenn ich den Urlaub nicht genehmigt bekomme weil wir zu wenig Personal haben? Verfällt mein Resturlaub oder was? Das ist eigentlich nicht richtig oder?

Catfart, ich habe gesagt, dass ich momentan noch 15 freie Urlaubstage bis zum Jahresende habe. Ich habe meine Kündigung noch nicht eingereicht und wollte wissen, wie es mit dem Resturlaub aussieht wenn ich zum 31.7 kündigen soll? (Frist 4 Wochen zu Monatsende)

Wieviel Tage Urlaub hast du denn insgesamt im Jahr??Wenn du mitte des Jahres kündigst, dann kriegt man den Urlaub anteilig.

Nein, natürlich verfällt der nicht.
Dann greift § 7 Abs 4 BUrlG und die Urlaubstage werden finanziell abgegolten.

Setzen, 6!

Wenn man nach erfüllter Wartezeit (=6 Monate) in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet (der 31.08. ist mal sowas von zweite Jahreshälfte), dann hat man ohne dezidierte Regelung den vollen Urlaubsanspruch.

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Sehr gute Stimmung und freundlichen Leute hier.

Auf die Originalfrage wird nicht geantwortet, aber auf kommentare von Oben Herab angegangen.

Nur, wenn jemand in einem Wissensforum seinen Unfug um sich wirft …

Du hast also nicht nur keine Ahnung, du kannst auch nicht lesen - ok …

@Sergej1 - ich habe insgesamt 30 Tage Urlaub im Jahr, aktuell habe ich noch 15 Tage Urlaub. Noch nicht gekündigt. Würde aber eventuell zum 31.7. Ich möchte natürlich so schnell wie möglich raus und wenn ich eh noch 15 ganze Tage Urlaubsanspruch habe…würde ich die liebend gerne nehmen und nicht ausbezahlen lassen. Möchte ja schließlich noch eine kurze Erholung haben bevor es mit der neuen Stelle weitergeht…

Nur, um noch einmal darauf einzugehen:
Es müssen dringende betriebliche Dinge sein, die der Urlaubsgewährung im Wege stehen.

Wenn „einfach“ nur der Betreibsablauf gestört wird, dann ist das in der Regel nicht ausreichend.
Ausreichend wäre allerdings eine mögliche Einarbeitung, die Du mit einer neuen Kraft durchführst.

Letztendlich ist es allerdings so, dass auch ein zu Unrecht abgelehnter Urlaubsantrag nicht dazu berechntigt, sich eigenmächtig selbst zu beurlauben.
Im Zweifel müsstest Du eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht durchboxen.

Ja es scheint so zu sein, das dir ein kompletter Jahreurlaub zusteht, wenn du im 2 Halbjahr kündigst, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden.
Da müsstest du auch eine Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeben kriegen das du deinen kompletten Urlaub genommen hast.
Dieso sollte man fairerweise dem neuem Arbeitgeben vorlegen.

Nein, es ist so.

Diese Bescheinigung hat genau nichts mit der Menge des genommenen/abgegoltenen Urlaubs zu tun.

Der Arbeitgeber hat diese Bescheinigung grundsätzlich bei jedem Austritt auszustellen, oder siehst du im [§ 6 Abs. 2][1] irgendeine Einschränkung?

Wenn der neue Arbeitgeber nicht danach fragt, muss man es zumindest nicht.

Und nein, selbst ich als Personaler käme nicht im Traum auf die Idee, meinem neuen Arbeitgeber das unter die Nase zu reiben - er weiß es eh, da es sich um einen Rechtsanspruch handelt und nicht nur um etwas, von dem du der Meinung bist, es würde so scheinen.

Was genau deine gesammelten Wortmeldungen mit den Fragen, wann die Kündigung greift und ob man den Urlaub nehmen kann zu tun haben, bleibt aber weiterhin dein Geheimnis …
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

naja, dann würde ich damit rechnen den anteilmäßig noch zustehenden U nehmen zu können… oder ihn auszahlen lassen zu müssen.