Hallo erst einmal 
Der Arbeitnehmer (AN) kündigt fristgerecht, und ihm stehen noch 13 Tage Resturlaub zu.
Muss der Arbeitgeber (AG) diesen Resturlaub gewähren?
Ich hab schon einiges dazu durchgelesen, aber nirgends mal eine klare Aussage gefunden, außerdem mal gehört, das Erholungsurlaub am Ende eines Arbeitsverhältnisses nur Vergütet werden kann, wenn der AN damit einverstanden ist.
„Dringende Betriebliche Gründe“ dürften in diesem Hypothetischen Fall ( der AN ist Zeitarbeiter ) entfallen - abgesehen von der Geldgier des AG.