Anspruch auf Resturlaub ?

Hallo erst einmal :wink:

Der Arbeitnehmer (AN) kündigt fristgerecht, und ihm stehen noch 13 Tage Resturlaub zu.

Muss der Arbeitgeber (AG) diesen Resturlaub gewähren?

Ich hab schon einiges dazu durchgelesen, aber nirgends mal eine klare Aussage gefunden, außerdem mal gehört, das Erholungsurlaub am Ende eines Arbeitsverhältnisses nur Vergütet werden kann, wenn der AN damit einverstanden ist.

„Dringende Betriebliche Gründe“ dürften in diesem Hypothetischen Fall ( der AN ist Zeitarbeiter ) entfallen - abgesehen von der Geldgier des AG.

Hallo

Der Erholungsurlaub ist primär in Natura zu gewähren. Sofern keine dringenden betrieblichen Belange dem Urlaubsverlangen des AN entgegenstehen, ist seinem Urlaubsverlangen auch zu entsprechen.

Gruß,
LeoLo