Folgender Fall:
Eine alleinerziehende Mutter nimmt Unterstützung vom Jobcenter in Anspruch.
Ihr Kind ist nun 2,5 Jahre und die Finanzen stehen trotz starken verzichtend schlecht.
Nun wurde nach Ursachen und Möglichkeiten festgestellt das bei der Auszahlung vom Jobcenter ganz offensichtlich etwas nicht stimmt. Für das Kind wurde zwar eine Unterstützung zum Lebensunterhalt auf dem Papier berechnet, aber es wurde nie gezahlt.
Nun ist die Frage:
Hat sie Anspruch darauf die Leistungen rückwirkend einzufordern?
Und bis zu welchen Zeitraum könnte sie damit rechnen das sie sie erstattet Bekommt?
(die vollen 2,5 Jahre, 2 oder 1 Jahr?)
Denn es gibt doch da bestimmt auch eine Anspruchs-/Verjährungsfrist.
MfG
Ronny