Anspruch auf rückwirkende Lohnerhöhung

Am 30.06.2013 wurd in meiner Firma ein neuer Tarifvertrag rückwirkend zum 01.01.2013 abgeschlossen. Am 01.07 hat das Unternehmen ein Schutzschrimverfahren eingeleitet wegen drohender zahlungsunfähigkeit und plant ab 01.10.2013 in Planinsolvenz zu gehen.

Habe ich dennoch anspruch auf die rückwirkende Lohnerhöhung und wie kann ich meinen anspruch geltend machen

wenn nicht der Betriebsrat schon zugestimmt hat, dass es die Erhöhung nicht geben wird, normal schon. diese müssten Sie dann allerdings (wenn sie nicht bezahlt werden soll) gerichtlich einklagen. Und wer verklagt jemanden, der zahlungsunfähig ist? Keiner! Sie bekommen zwar Recht, bekommen aber keine Geld und bleiben auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen.

Hallo Erikmaa,
gibt es einen Betriebsrat bei Ihnen? Dann wenden Sie sich an den. Falls es keinen gibt, dann können Sie schriftlich, formlos, ihre Ansprüche beim Arbeitgeber geltend machen. Nach der Planinsolvenz wird ihnen dann der zugeteilte Betrag inkl. Zinsen ausbezahlt.
Wie hoch dieser sein wird, hängt vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ab.
Bisher aber zunächst mal kein Grund zur Sorge.
Alles Gute
Gruß Lore

Hallo erikmaa,
Da solltest du einen Inso-Anwalt oder eine Schuldnerberatung kontaktieren!
Gruß wacker

Hallo Da kann ich nicht helfen ist zu speziell Gruß

Leider habe ich zum Thema rückwirkende Lohnerhöhung keine Ahnung,sorry