Anspruch auf Rückzahlung von Studiengebühren?

Hat man im Allgemeinen einen Anspruch auf Rückzahlung von Studiengebühren für ein Semester, wenn eine Verzögerung des Studiums durch einen Fehler der Hochschule entstanden ist?

Gibt es eventuell sogar einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe des Gehaltes, was normal hätte verdient werden können, wenn das Studium zum regulären Zeitpunkt abgeschlossen wurde?

D

Hallo,

wer einen Schaden verursacht, der muss für einen Schadenersatz sorgen. Das würde eigentlich auch für Uni’s gelten.

Aber: Der Geschädigte muss auch nachweisen können, dass der Schaden von der Uni alleine verursacht wurde und er dies nicht durch Studentgerechtes Verhalten (Nachfragen, etc) verhindern hätte können.

Alles in allem müsste also schon ein grobes Fehlverhalten der Uni wie z.B. eine fehlerhafte, willkürliche Exmatrikulation o.ä. vorliegen um auch nur in die Nähe einer Chance auf Schadenersatz zu kommen.

Grüße
Lumpi

Der Semesterbeitrag ist ein Solidarbeitrag,der von allen Studenten für ASTA,Mensa und Semesterticket erbracht werden muss.Eine Erstattung kann daher nur bis zum Beginn des jeweiligen Semesters beantragt werden.Nicht jedoch nach Ablauf eines Semester.Genaues findet man beim jeweiligen Asta der Hochschule.

Die in einigen Bundesländern geforderten Studiengebühren sind gesetzliche Abgaben.