Anspruch auf Schlüssel zu BR Büro?

Hallo Community,

ich finde im Netz zwar jede Menge Informationen darüber, wer keinen Anspruch auf einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro hat (nämlich jeder, der nicht im BR ist, wenn ich das richtig lese). Allerdings habe ich bisher keine Information darüber gefunden, wer innerhalb des BR einen Anspruch auf einen Schlüssel hat.

Nur der Vorsitz? Nur die Freigestellten? Oder gar jedes Mitglied? 8|

Für Informationen oder Hinweise auf Urteile o.ä. wäre ich dankbar :smile:)

LG

Hallo Community,

Moinsen

ich finde im Netz zwar jede Menge Informationen darüber, wer
keinen Anspruch auf einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro hat
(nämlich jeder, der nicht im BR ist, wenn ich das richtig
lese). Allerdings habe ich bisher keine Information darüber
gefunden, wer innerhalb des BR einen Anspruch auf einen
Schlüssel hat.

Nur der Vorsitz? Nur die Freigestellten? Oder gar jedes
Mitglied? 8|

Für Informationen oder Hinweise auf Urteile o.ä. wäre ich
dankbar :smile:)

auf die schnelle habe ich nur folgendes Urteil griffbereit:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp…

Generell denke ich, so habe ich es auch während meiner fast 20 jährigen BR Zugehörigkeit (davon 6 als Vorsitzender) erlebt, dass dieses eine Frage der Organisation des Betriebsrats ist und u. a. in der abzustimmenden Geschäftsordnung geregelt werden kann/sollte/müsste.

Hier spielt sicher die Art und Lage des Betriebes die Rolle.

Fragestellungen wie „kann ich mir ohne großen Aufwand den Schlüssel auch beim Vorsitzenden etc. ohne großen Aufwand holen“ u. ä. (wird auch in dem gepostetem Urteil Bezug drauf genommen) könnten da entscheidend sein…
In einem großen Bürogebäude vielleicht nur ein kleiner Fußmarsch durch die Etagen, bei einem Betrieb mit mehreren Arbeitsstätten über die Stadt oder gar Landkreis verteilt schon schwieriger…

Als Beispiel, zu meiner Amtszeit hatten wir die -gut zu praktizierende- Schlüsselregelung, dass es 5 Schlüssel gab. 3 für die Freigestellten, 1 für die teilzeitbeschäftige „BR-eigene“ Sekretärin und 1 „Umlaufschlüssel“, der bei Bedarf durch jedes BR-Mitglied gegen Unterschrift geholt werden konnte für Tätigkeiten außerhalb der normalen Bürozeit des BR - festgelegt in der GO.
(24h/7Tage Betrieb, 15 köpfiger BR, 3 freigestellte, 1 Sekretärin, 20 Betriebsstätten über die Stadt verteilt, BR Büro an einer der Betriebsstätten angesiedelt)

LG

Gruß
MG