Anspruch auf Schlüssel zum Betriebsratsbüro?

Hallo Experte,

ich finde im Netz zwar jede Menge Informationen darüber, wer keinen Anspruch auf einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro hat (nämlich jeder, der nicht im BR ist, wenn ich das richtig lese). Allerdings habe ich bisher keine Information darüber gefunden, wer innerhalb des BR einen Anspruch auf einen Schlüssel hat.

Nur der Vorsitz? Nur die Freigestellten? Oder gar jedes Mitglied?

Für Informationen oder Hinweise auf Urteile o.ä. wäre ich dankbar :smile:)

LG

Diese Frage ist neu f. mich, hab ich auch noch nie drüber nachgedacht.
Einf. mal d. Gewerksch. fragen o. bei www.soliserv.de vers…

Was ist denn d. Hintergrund d. Frage ?

wer innerhalb des BR einen Anspruch auf einen
Schlüssel hat.

Nur der Vorsitz? Nur die Freigestellten? Oder gar jedes
Mitglied?

Guten Tag,

ich sehe dazu keine gesetzlichen Regelungen.
Die Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Schutz des Betriebsrates etc bringt in der Tat nur Klarheit wer keinen Schlüssel haben wird. Die Schreibkraft des Betriebsrates, die Reinigungskraft, der Hausmeister und der Sicherheitsdienst dürften m.E. auch einen Zugang zu den Räumen haben. Zugang zu Schränken und Akten sind dann wiederum tabu.
Innerhalb des Betriebsrates passen nun solche Regeln nicht.
Klar verneinen kann man den Anspruch für Ersatzmitglieder.
Wenn es mindestens ein freigestelltes Mitglied gibt, könnte man den Schlüssel auf dieses freigestellte Mitglied und einen Stellvertreter begrenzen.
Aus Gründen des Datenschutzes würde ich auch den Anspruch für jedes einzelne Mitglied verneinen.
Der Zugang muss restriktiv sein und es muss nachvollziehbar sein, wer ein- und ausgeht.
Aber auch da kann es für einen Mehrschicht - Betrieb abweichende Erfordernisse geben.

Ich will am Wochenende gerne noch mal in juris recherchieren und würde nachliefern, wenn es darin etwas konkretes hat.

Grüße

Die Benutzung des Büros ist eine interne Organisationsangelegenheit des BR, die dieser vollkommen autonom regelt - notfalls durch Beschluß des Gesamtgremiums.

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Zum BR-Rüstzeug gehören kommetare zu den wichtigen Gesetzen und die findet man nicht (kostenlos) im Netz.

Hallo

ja das ist ganz einfach: Jedes ordentliches BR-Mitglied hat einen Anspruch auf einen Schlüssel. Wenn dort Dinge (Dokumente) gelagert werden, die nicht jedem zugänglich sein sollen/dürfen - müssen die halt verschlossen werden.
Aber die einzelnen BR-Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, sich zurückzuziehen - sei es für die Vorbereitung der Sitzung oder auch für Gespräche mit Kollegen/innen.
Wenn ihr fraktioniert seid, denn musst du halt einen guten Aktenschrank haben :wink: der sicher verschlossen werden kann :smile:)

Viel Glück weiterhin!

Das ist nicht gesetzlich geregelt. Man kann es in der Geschäftsordnung des BR regeln, einen „Anspruch“ gibt es nicht. Allerdings ollten mindestens drei Leute den Schlüssel haben wegen Krankheit etc. Die anderen BR-Mitglieder können zu den normalen Zeiten ja wohl immer ins Büro kommen und Einsicht in die Unterlagen nehmen. Wofür hättest Du den Schlüssel gerne??? Schlüssel für jedes Mitglied ist sicher nicht üblich und sinnvoll.

Gruß
Brigitte

Hallo Experte,

ich finde im Netz zwar jede Menge Informationen darüber, wer
keinen Anspruch auf einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro hat
(nämlich jeder, der nicht im BR ist, wenn ich das richtig
lese). Allerdings habe ich bisher keine Information darüber
gefunden, wer innerhalb des BR einen Anspruch auf einen
Schlüssel hat.

Nur der Vorsitz? Nur die Freigestellten? Oder gar jedes
Mitglied?

Für Informationen oder Hinweise auf Urteile o.ä. wäre ich
dankbar :smile:)

LG

Guten Tag MindShape,

das muss die Geschäftsordnung regeln. Diese ist mit der Mehrheit der Mitglieder zu beschließen. Sollte dazu nichts in der Geschäftsordnung stehen, hat der Betriebsratsvorsitzende und die Freigestellten Zugangsrechte. Denn diese müssen ja dort arbeiten. Und es soll ja nicht jeder immer Zugang zu ihrem Arbeitsplatz haben. Wenn die Freigestellten woanders arbeiten, z.B. von ihren bisherigen Arbeitsplätzen aus, dann hat nur der Vorsitzende den Schlüssel. Vertretungsregeln muss es geben und damit auch einen Zweischlüssel. Krank kann jeder werden. Und in den Urlaub geht auch jeder.

Es stimmt. Zu dieser Thematik gibt es keine Entscheidungen. Offensichtlich hat man stets eine Einigung im Betriebsrat erzielen können.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

In einem fast identischen Fall haben wir einen Beschluss vor dem Arbeitsgericht Bielefeld erwirkt, in dem der Betriebsrat verpflichtet wurde uns Schlüssel zum BR-Büro auszuhändigen. Siehe Aktenzeichen 5 BV 65/10 vom 05.04.2011. Leider hat die Gegenseite Beschwerde eingereicht und somit geht es nun vor das Landesarbeitsgericht.