Anspruch auf Schmerzensgeld bei Wiedereinstellung ?

Hallo,

im Moment sieht es so aus, daß mich mein Arbeitgeber voraussichtlich wieder einstellen muß da die betriebsbedingte Kündigung nur ein fandenscheinige Sache war.

Da die Sache unglaublich Nerven aufreiben war und auch meine Gesundheit recht gelitten hat, stellt sich die Frage:
Habe ich bei vorliegendem gerichtlichen Urteil auf Wiedereinstellung Anspruch auf Schmerzensgeld/Schadenersatz ?

Nein hast du nicht, da dir die Firma nicht aktiv Schmerzen physische Schmerzen zugefügt hat.
Schadensersatz wohl schon eher, da du ungerechtfertigt Lohn Ausfall hattest.
(Jeder Anwalt kann dir kostenfrei am Telefon eine zuverlässige Auskunft geben. )

MfG Lukas

Hi,

Schadenersatz ja, Schmerzensgeld nein. Schadenersatz in Höhe des Gehaltes, das du vom letzten Arbeitstag bis zum ersten (bei Wiedereinstellung) bekommen hättest + Zinsen. Ein RA für Arbeitsrecht hilft dir da.

Die kosten für den RA kannst du auch vom AG wieder holen.

Greetz

Hallo Matze,
wenn ein Arbeitsgericht feststellt dass die Kündigung unwirksam ist bestehen Ansprüche auf entgangenes Entgelt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist allerdings fraglich ob der Arbeitgeber wieder einen Arbeitsplatz anbieten kann oder will.
Wenn die Sache sowieso vor Gericht ist - frag Deinen Anwalt.
Schmerzensgeld für den Stress gibt es nicht.

meine Empfehlung: RA für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. MfG Peter A. Hoppe