Anspruch auf Schmerzensgeld?

Aufgrund einer chronischen Schmerzerkrankung bin ich auf ein sehr starkes Schmerzmittel angewiesen, das in der Apotheke unter Verwendung eines unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanz hergestellt wird. Es ist Vorschrift, dass bei der Herstellung das Betäubungsmittel durch einen Schnelltest nachgewiesen wird um sicher zu gehen, dass es beim Transport vom Großhändler nicht abhanden gekommen ist und in der Medizin enthalten ist. Der Test verlief negativ, die Substanz konnte nicht nachgewiesen werden. Entweder ist sie auf dem Transport vom Großhändler entwendet worden, in der Apotheke oder der Apotheker hat einen groben Fehler bei der Zubereitung des Schmerzmittels begangen. Die Medizin zeigte keine Wirkung. Ich habe daher mehrere sehr schmerzhafte Nächte hinter mir. Wegen des mysterösen Verlustes des Betäubungsmittels habe ich bereits Anzeige bei der Polizei gestellt. Steht mir für die erlittenen Schmerzen ein Schmerzensgeld zu, da der Apotheker das Medikament ausgeliefert hat trotzdem er aufgrund des negativen Tests davon ausgehen musste, dass es ohne relevanten Wirkstoff ist, bzw. bei einem weiteren Versuch den Test sogar unterlassen hat, da angeblich kein Schnelltest zur Hand war?

Hallo,

Ja, ein Richter könnte auf Zahlung eines Schmerzensgeldes entscheiden. Allerdings solltest Du bzw. Dein Anwalt dann auch einer Person eine persönliche Schuld nachweisen können.

Allerdings könnte es auch sein, dass der Richter die Klage wegen Geringfügigkeit ablehnt. Das könnte am Verhältnis zwischen seiner Auslastung (es fehlen in Deutschland 2.200 Richter), den relativ geringen Schmerzen (ein paar Nächte) und dem zu erwartenden Schmerzensgeld zu tun haben.

Um die konkreten Chancen abzuschätzen, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden. Der natürlich auch Geld kostet. Solltest Du den Fall verlieren oder er erst gar nicht angenommen werden, blieben die Kosten bei Dir.

Grüße

Hallo,

das gibt der §153 StPO so aber irgendwie nicht her. Erstens wird ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft (mit Zustimmung des Gerichtes) wegen Geringfügigkeit eingestellt und nicht eine Klage von einem Richter abgelehnt und zweitens sind die Voraussetzungen dafür, daß die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Die Geringfügigkeit eines Schadens oder so hat damit also eher weniger zu tun.

Gruß
C.

Das könnte am Verhältnis zwischen seiner Auslastung (es fehlen in Deutschland 2.200 Richter), den relativ geringen Schmerzen (ein paar Nächte) und dem zu erwartenden Schmerzensgeld zu tun haben.

Um die konkreten Chancen abzuschätzen, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden. Der natürlich auch Geld kostet. Solltest Du den Fall verlieren oder er erst gar nicht angenommen werden, blieben die Kosten bei Dir.

Grüße
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Bei einem Zivilprozess? Wenn schon wegen Briefporto Prozesse geführt wurden?

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht.

Bitte zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden. Schmerzensgeld gibt es vor dem Zivilrichter, und der kann im Unterschied zum Strafrichter nicht einstellen!

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Und der Apotheker hat das zubereitete Medikament trotzdem an Dich ausgeliefert ?
Der macht den Test, Ergebnis „negativ, kein Wirkstoff vorhanden“, gibt aber das Präparat an Dich ab ?
Und bestätigt das auch noch, es sei so gewesen ? Und das auch mehrfach ?

Das klingt abenteuerlich, wie so manches, was Du bisher geschrieben hast.

Dass sich der Apotheker dann strafbar gemacht haben könnte wäre klar. Und damit bestünde auch Anspruch auf Schmerzensgeld.