Anspruch auf Schülerbafög bei Schwangerschaft

Hallo liebe Experten,

es geht um folgendes.
Eine Freundin von mir macht eine Ausbildung an einer privat Akademie.
Sie ist vor einigen Jahren (2003 oder 2004) von zuhause ausgezogen und hat vor 6 Monaten eben an der Akademie eine Ausbildung angefangen.

Um die Ausbildung zu finanzieren hatte sie Schülerbafög beantragt und bekommt es auch (theoretisch hatte sie Anspruch auf maximale Förderung), allerdings nur einen geringen Satz, das sie theoretisch die Ausbildung auch in ihrer Heimatstadt (also bei ihrer Mutter wohnend) hätte machen können. Das ihre Mutter mit dem Bruder meiner Freundin in einer winzigen 2-Zimmer-Wohnung wohnt (also überhaupt kein Platz für meine Freundin da ist), lassen wir mal außen vor … genauso das sie den Umzug nicht hätte bezahlen können.

Da also für sie ein Umzug nicht in Frage kam aber das Schüler-Bafög nicht aus reichte, fing sie an neben her zu arbeiten.

Nun ist sie aber schwanger geworden und nicht fähig weiter zu arbeiten und muss nun die Ausbildung abbrechen, weil sie sich nicht länger finanzieren kann (sie lebt von nicht mal 40 Euro im Monat).

Im Internet lese ich nun immer, das man nicht zu den Eltern ziehen muss wenn man einen eigenen Haushalt führt und ein eigenes Kind betreut.

Leider ist sie aber eben nur Schwanger und hat das Kind noch nicht.

Besteht trotzdem Anspruch auf das „erhöhte“ Schülerbafög?

Oder habt ihr sonstige Tipps?

Das doofe ist ja, das sie solange sie in der Ausbildung ist, sie nur Anspruch auf ALGII hat, wenn das Schülerbafög abgelehnt wurde … was ja nicht der Fall ist.

Gruß
TeaAge

Besteht trotzdem Anspruch auf das „erhöhte“ Schülerbafög?

Sehr gutes Bafög-Forum: http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…

Oder habt ihr sonstige Tipps?

Bekommen ihre Eltern Kindergeld für sie? Geben sie es an sie weiter?

Viele Tipps (auch zum Thema Geld und Haushalt) stehen in
http://www.klicktipps.de
Vielleicht ist ja was passendes dabei.

Das doofe ist ja, das sie solange sie in der Ausbildung ist,
sie nur Anspruch auf ALGII hat, wenn das Schülerbafög
abgelehnt wurde … was ja nicht der Fall ist.

Schülerbafög beantragen und dann mit dem entsprechenden Bescheid ALG beantragen.

Gruß JK

Hallo JK,

danke noch für deine Antwort.
Gott sei dank scheint sich das Thema jetzt erledigt zu haben.

Das Arbeitsamt hat ihr immer verschwiegen, das sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat, wenn das Schülerbafög nicht zum überleben reicht.

Ist schon eine komische Einstellung. Dem Arbeitsamt scheint es lieber zu sein, das sie ihre Ausbildung abbricht und dann voll ALGII beantragt als das sie eine Ausgleichszahlung zahlen. Anders kann ich das Verhalten nicht deuten, schließlich war sie oft genug da und hat die Situation geschildert.

Wie auch immer, jetzt schein alles gut zu sein.

Gruß
TeaAge

Meine Meinung:
Wenn man das AA abschaffen und seine Leistungen gegen Erfolgshonorar von privaten Firmen erbringen lassen würde,
würde das System sofort funktionieren.

Und die Familienkasse (Kindergeld) gehört unter das Dach des Finanzamts.

Ach ja, vielleicht kann die Freundin auch noch Kindergeld bekommen.
Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Gruß
JoKu