Anspruch auf Sonderzahlung bei Arbeitsplatzwechsel

Guten Tag,

ich habe eine Frag zum „Weihnachtsgeld“: Ein Arbeitgeber hat sein letztes (befristetes) Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (Land) per Aufhebungsvertag zum 31.10.2009 beendet und sein derzeitiges (unbefristetes; Bund) zum 01.11.2009 aufgenommen.
Die Sonderzahlung ist ja im § 20 TVÖD geregelt. Und da heißt es im Abschnitt 4: „Der Anspruch … vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.“ Meine Frage: Hat der Arbeitnehmer nun Anspruch auf volles Weihnachtsgeld? Er hatte ja im Prinzip ununterbrochen Anspruch auf Entgelt - zwar nicht vom selben Arbeitgeber, aber doch im selben Tarifvertrag.

Gruß, Felix

Hallo,

Meine Frage: Hat der Arbeitnehmer nun Anspruch auf
volles Weihnachtsgeld?

Eher nicht (s.u.)

Er hatte ja im Prinzip ununterbrochen
Anspruch auf Entgelt - zwar nicht vom selben Arbeitgeber, aber
doch im selben Tarifvertrag.

Das ist leider ein Denkfehler. Es gibt für Bund/Kommunen sowie Länder unterschiedliche TVöD und auch innerhalb der Länder unterschiedliche tarifliche Grundlagen. Eine Vorbeschäftigung bei einem anderen öffentlichen AG wird in vielen Fällen nur dann anerkannt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Es ist m. E. wahrscheinlich, daß nur anteiliges Weihnachtsgeld beim neuen AG gezahlt wird. So gut wie alle TVöD haben hierzu eine Stichtagsregelung (idR der 01.12.)
Genaueres läßt sich aber nur nach Kenntnis der geltenden Tarifverträge und des Arbeitsvertrages sagen. Der zuständige PR des neuen AG sollte hier weiterhelfen können.

Gruß, Felix

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

Meines Erachtens kein Anspruch - auch nicht anteiig - beim alten AG

§20 TVöD
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

aber auf 2/12 beim neuen AG.

Gruß,
LeoLo