hallo,
in einer diskussion kam die frage auf, ob es das sogenannte sozialamt noch gibt, da ein bekannter erfahren hat, dass er wegen seiner krankheit zu beginn der bewilligungszeit keinen anspruch auf alg2 hat.
in den faq´s fand ich nun folgendes:
„Wenn eine Person unter 65 Jahren z.B. länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank ist, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, oder wenn eine Person unter 65 Jahren z.B. eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, dann besteht kein Anspruch auf ALG 2. Es besteht aber auch kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.“
was ist bei einer kürzeren krankheitsdauer (6 oder 8 wochen)?
hat er dann anspruch auf sozialhilfe?
krankengeld bekommt er meines wissens nach nicht.
gruß
wega