hallo
habe auch ich einen anspruch auf sozialhilfe wenn: ich im haus der schwiegereltern kostenlos mit meiner vollzeit beschäftigten verlobten und ihrem 17 jährigen sohn zusammenlebe? und falls ja, wie hoch ist der überhaupt? anspruch auf alg1 habe ich nicht mehr.
viele grüße, klaus
ALGll ist ersatzweise für sozialhilfe. wer arbeitsfähig (keine rente oder schule) ist und keinen anspruch auf ALGll hat, hat auch keinen anspruch auf sozialhilfe- tut mir leid für diese negative antwort
gruss jörg
ALGll ist ersatzweise für sozialhilfe. wer arbeitsfähig (keine rente oder schule) ist und keinen anspruch auf ALGll hat, hat auch keinen anspruch auf sozialhilfe- tut mir leid für diese negative antwort
gruss jörg.
Hallo,
die Angaben sind leider viel zu ungenau, um eine Antwort liefern zu können.
Am besten mal auf der zuständigen Behörde nachfragen!
Viele Grüße
Jens
Hallo Klaus
hast du leider nicht, da ihr in einem eheähnlichen Verhältnis lebt
mfg
Hallo Klaus
hast du leider nicht, da ihr in einem eheähnlichen Verhältnis lebt
mfg.
hallo
habe auch ich einen anspruch auf sozialhilfe wenn: ich
im haus
der schwiegereltern kostenlos mit meiner vollzeit
beschäftigten verlobten und ihrem 17 jährigen sohn
zusammenlebe? und falls ja, wie hoch ist der
überhaupt?
anspruch auf alg1 habe ich nicht mehr.
viele grüße, klaus
hallo guten Abend leider nicht da sie mit ihr in einem
ehe ähnlichen verhältniss leben und sie voll zeit
arbeitet sie müssen schon eine abgeschlossene Wohnung
haben um Grundsicherung zu bekommen da sie mit ihrer
verlobten an einem tisch sitzen wird das als wie sie
währen verheiratet gewertet
oder als untermieter dan würde es gehen viel glück
Hallo Klaus,
da du in einer Wohngemeinschaft lebst, wird auch das Einkommen deiner Schwiegereltern mitangerechnet.
hier kannst du rechnen, was euch theoretisch zustehen würde , dabei muss man von allen im Haus lebenden Personen ausgehen, abzüblich des Nettoeinkommens.
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhil…
Es ist nicht möglich ohne konkrete Zahlen den Anspruch zu berechnen. Das Kindergeld wird auch als Einkommen gewertet.
GGf würde ich mal eine Sozialberatungsstelle aufsuchen. Du müsstest aber konkrete Zahlen alle Bewohner betreffend
wissen. Grüsse Irina
Guten Tag,
bei Antrag auf alg 2 (Hartz) wird das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen angerechnet. Wenn deine Verlobte über zuwenig einkommen verfügt bekommt ihr als Familie ergänzende Leistungen. Auf jeden Fall mal einen Antrag stellen und das überprüfen lassen.
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Hallo,
das lässt sich so nicht sagen, das hängt vom Einkommen der Verlobten ab. Die Familie wird als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, Mann, Frau, Kind, möglicherweise sogar die Schwiegereltern noch dazu, das hängt von der Wohnsituation ab (getrennte Wohnung, oder nicht), dann wird ein Bedarf ermittelt, (Regelsätze zzgl Miete) und daran das Einkommen (Lohn, Gehalt, Kindergeld, Unterhalt etc.) gegengerechnet. Entweder es bleibt ein ungedeckter Bedarf übrig, oder nicht.
Ich empfehle, einfach mal zum JobCenter gehen und ausrechnen lassen.
Beste Grüße
Burkard
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Grundsätzlich ist richtige Leistungsart nicht Sozialhilfe, sondern Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II!
Kommt auf das Einkommen Ihrer Verlobten an… Antrag bei ARGE/Jobcenter stellen und Bescheid abwarten!
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