Hallo,
hoffe jemand kann folgenden, vielleicht etwas komischen Fall beantworten:
Man stellt sich mal vor, ein geschiedenes Ehepaar, er zahlt Unterhalt (ist am arbeiten), sie bekommt Rente und sein Unterhalt. Per Scheidungsurteil schuldet er ihr einen gewissen "Netto"unterhalt.
Erstmalig muss jeder sein Ausgleich alleine machen, bzw. lt. Lohnsteuerberaterin braucht sie eigentlich kein Ausgleich machen, er wohl eher, wenn er sie absetzen will. Wenn sie einen Ausgleich machen würde, muss sie Steuern nachzahlen, lt. Rechnung dieser Beraterin.
Er steht mit ihr in Diskussion, wer hier die Steuern bei ihr bezahlen soll. Letztendlich erklärt die Lohnsteuerberaterin es wäre eigentlich ganz einfach: Er kann sie zu einer Unterschrift per Anlage U zwingen,
aber das kann er nicht, wenn er nicht dann die Steuern für ihren Unterhalt bzw. ihre Einkünfte übernimmt, da es ihren Nettounterhalt schmälert, auf den sie letztendlich einen Anspruch hat. Er kann nicht verlangen, das nur er Gewinn aus der Sache zieht, während sie draufbezahlen soll dafür… hin und her, man entscheidet sich also, der Ausgleich wird dann wohl gemacht…wenn er aus dem Urlaub zurückkommt.
Nun hat die Beraterin folgendes ausgerechnet. Ihre Rente alleine bräuchte sie nicht versteuern, mit dem Unterhalt zusammen jedoch wird eine Steuer fällig. Bei beiden Berechnungen nimmt sie jedoch zwei verschiedene Summen für sog. außergewöhnliche Belastungen, mal rd. 3200 Euro, mal 3.900 Euro, obwohl sie gleichhohe Ausgaben hatte.
Bei ihm rechnet sie aus, was er zurück erhalten würde, wenn er sie nicht absetzt, also keine Anlage U und was er erhalten würde, würde er sie absetzten, sprich noch genug, so das er auch locker ihre Steuern davon mitbezahlen kann.
Was in den außergewöhnlichen Belastungen bei ihr steckt, sprich die zwei verschiedenen Summen, muss sie nochmal nachfragen. Beide hatten jedoch auch z. B. Belastungen wie Scheidungskosten. Nach ihrer Rechnung kann in ihren außergewähnlichen Belastungen von der Höhe her nur die Scheidungskosten mit drin stecken, bei ihm hat sie nur den reinen Unterhalt als außergewöhnliche Belastung aufgelistet.
a) Kann man Scheidungskosten geltend machen oder nicht ?
Was ihr im Kopf rumschwebt, ist folgende Frage:
Es wurde ausgerechnet, sie hätte Gesamteinkünfte von 17.725 Euro,abzüglich ihrer außergewöhnlichen Belastungen von rd. 3.246 Euro (eine der beiden Summen), Versorgungsaufwendungen usw., verbleiben zu versteuernde Einkünfte von 13.261 Euro, wären 1.036 euro Steuern zu zahlen und 12,80 Euro Solizuschlag (lt. Grundtariftabelle ?). Würde sie keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen, sondern diese auf die 13.261 Euro wieder drauf schlagen, sprich wären rd. 16507 Euro zu versteuern.
Sie sieht das so, dadurch das sie außergew. Belastungen geltend macht, dammt sie im Grunde nur die von ihr zu versteuernden Einkünfte für den Ex Mann, sprich letztendlich hat sie ja nichts davon, sondern er bekommt dadurch letztendlich mehr raus, weil er weniger Steuern zahlen muss. Nun ist sie in Überlegung, ob ihr nicht anteilig die Steuerdifferenz zustehen würde von ihm, zwischen der Summe, die zu versteuern wäre, würde sie nicht die außergew. Belastungen geltend machen und wenn doch. Sprich zwischen Steuer Differenz von 13.261 Euro und 16507 Euro. ?
wie könnte man diese Überlegung sehen. ?
Außerdem versteht sie nicht, wie die Beraterin auf 1036 Euro Steuern kommt,wenn sie versucht, das online nachzurechnen, kommt sie auf ganz andere Summen ?
vielen Dank
Dagmar