Anspruch auf tarifzahlung

Bin etwas verwirrt, jeder sagt mir etwas anderes:

Nehmen wir mal an in einem Betrieb sind nur ca.13% in der Gewerkschaft.
Ist es richtig, dass es eine bestimmte Prozentzahl an Mitgliedern sein müsse um einen Tarifvertrag zu übernehmen.
Wie hoch wäre der Prozentsatz?
Hat man als Mitglied der Gewerkschaft auch Anspruch auf den Tariflohn ohne das der Prozentsatz erreicht wurde ?
Kann man diesen dann einklagen???

Wenn nicht, kann man überhaupt eine Lohnerhöhung einklagen, wenn z.B. der Antrag vor 2 jahren eingereicht wurde mit der Bitte um eine Lohnangleichung (um auf das Niveau der Kollegen zu kommen, da man z.B. auch die gleiche Arbeit genauso gut/schlecht leistet und genauso lange im Betrieb ist.)

Danke für eure Mühe.

FAQ:1989
Hi!

FAQ:1989

Bye
Guido