Anspruch auf Teilarbeitslosengeld

Ich bin von Beruf Arzthelferin. Mein Chef plant die Praxistätigkeit zu reduzieren. Davon sind nun einmal auch sämtliche Arzthelferinnen in der Praxis betroffen.
Meine Vollzeitstelle würde dadurch in eine 75 % Stelle umgewandelt.
Besteht bei dieser Konstellation ggf. ein Anspruch auf Teilarbeitslosengeld?
Ggf. welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein?

Hallo!

Nein.
Das gibts nur, wenn man 2 oder mehr reguläre pflichtversicherte Arbeitsstellen bei versch. Arbeitgebern hätte und eine davon verliert.

MfG
duck313

Hallo,

nein, ein Anspruch besteht nicht.

s. duck313

Besteht bei dieser Konstellation ggf. ein Anspruch auf
Teilarbeitslosengeld?

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhält man von der AA. Kostet nichts.

Ggf. welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein?

Habe keine Lust, das Gesetzeswerk zu durchforsten. Steht aber alles hier http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/publ…

Auch ohne Gruß

Änderungskündigung

Ich bin von Beruf Arzthelferin. Mein Chef plant die
Praxistätigkeit zu reduzieren. Davon sind nun einmal auch
sämtliche Arzthelferinnen in der Praxis betroffen.
Meine Vollzeitstelle würde dadurch in eine 75 % Stelle
umgewandelt.

Das geht aber gegen den Willen des AN nur durch eine Änderungskündigung gem. § 2 KSchG.
Ob es Sinn macht, sich dagegen zu wehren, hängt von den konkreten Einzelfallumständen - vor allem der bisherigen Zahl der Beschäftigten - ab. Eine fachanwaltliche Überprüfung ist aber schon sinnvoll.

Besteht bei dieser Konstellation ggf. ein Anspruch auf
Teilarbeitslosengeld?

Höchstwahrscheinlich nein

Ggf. welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein?

§ 162 Abs. 2 Nr. 1 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__162.html
greift aber nur, wenn eines von mehreren Beschäftigungsverhältnissen endet - nicht jedoch bei der Reduzierung eines Beschäftigungsverhältnisses.