Guten Tag,
vielleicht bringt Dich das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Deiner hypothetischen Überlegung weiter.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
Besonders die §§ 8 und 9 könnten für Dich interessant sein…
Prinzipiell hat man also das Recht auf seiner Seite, die Frage ist immer nur, ob und wie es umgesetzt werden kann… Es spielt sicher auch die Größe und die Art des Unternehmes, als auch die berufliche Stellung im Unternehmen eine Rolle…
Im Großbetrieb mit gleicher Qualifikation wie 100 andere AN wird es sicher einfacher zu realisieren sein, als in einem Kleinbetrieb, wo man der einzige Meister ist…
In meinem früheren beruflichen Bereich, einer großen Pflegeeinrichtung mit mehreren Betriebsstellen, war ein solches Anliegen nie ein Problem, irgendwie fand sich immer jemand der parallel Stunden erhöhen wollte und man das gegenseitig -auch befristet- austarieren konnte…
Viel Erfolg 
Gruß
MG