Anspruch auf Teilzeit

Hallo Gemeinde,

hat ein Arbeitnehmer (Angestellter), der in Vollzeit beschäftigt ist, eigentlich einen Anspruch auf eine vorübergehende Teilzeitbeschäftigung? z.B. von 40h auf 20h. Grund könnte z.B. sein: Pflege und Betreuung des eigenen Eltern oder der Schwiegereltern wg. schwerer Krankheit. Oder anders ausgedrückt: welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitgeber zustimmt?

Danke & Gruß
Dan

Guten Tag,

vielleicht bringt Dich das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Deiner hypothetischen Überlegung weiter.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/

Besonders die §§ 8 und 9 könnten für Dich interessant sein…

Prinzipiell hat man also das Recht auf seiner Seite, die Frage ist immer nur, ob und wie es umgesetzt werden kann… Es spielt sicher auch die Größe und die Art des Unternehmes, als auch die berufliche Stellung im Unternehmen eine Rolle…

Im Großbetrieb mit gleicher Qualifikation wie 100 andere AN wird es sicher einfacher zu realisieren sein, als in einem Kleinbetrieb, wo man der einzige Meister ist…

In meinem früheren beruflichen Bereich, einer großen Pflegeeinrichtung mit mehreren Betriebsstellen, war ein solches Anliegen nie ein Problem, irgendwie fand sich immer jemand der parallel Stunden erhöhen wollte und man das gegenseitig -auch befristet- austarieren konnte…

Viel Erfolg :smile:

Gruß
MG

Hallo,

das TzBfG gibt keinen Anspruch auf vorübergehende Teilzeit, aber das PflegezeitG.

VG
EK

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