Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich nirgendwo und bei niemandem eine Antwort auf meine Frage finde, wende ich mich nun an Sie.
Ich bin bei einer Kommune als Beamtin auf Lebenszeit im gehobenen Dienst beschäftigt und habe nach einer langjährigen Vollzeitbeschäftigung nach der Geburt meines Kindes Elternzeit genommen.
Nun möchte ich nach den drei Jahren wieder arbeiten und zwar Teilzeit mit 20,5 Wochenstunden, den entsprechenden Antrag habe ich gestellt.
Ich habe parallel auch mit der Personalstelle gesprochen, hier wurde mir mitgeteilt, dass man zwar bemüht sei, eine Stelle zu finden, aber dass es wegen der hohen Besoldung sehr schwierig werde.
Es könne durchaus sein, dass nichts gefunden werde, dann müsse ich in Vollzeit in meinem letzten Fachbereich arbeiten oder mich beurlauben lassen.
Dies wurde mir sowohl vom Personalrat als auch von der Gleichstellungsbeauftragten bestätigt. Es wurde auch gesagt, ich solle erstmal ganztags kommen und dann versuchen, auf Teilzeit zu reduzieren.
Können Sie mir sagen, wie die aktuelle Rechtslage hierzu ist?
Ganz herzlichen Dank
S. Schmitz