Anspruch auf Teilzeit

Hallo,

ich hätte zwei rein theoretische Fragen zum (relativ) neuen Gesetz über den Anspruch auf Teilzeit:

Person X, bisher vollzeitbeschäftigt, nehmen wir mal an z. B. als Sekretärin in einer Firma mit über 50 Angestellten, möchte neben der Arbeit halbtags eine Schule für einen ganz anderen Beruf besuchen, und beantragt deshalb Teilzeit entsprechend diesem neuen Gesetz, fristgerecht für in 3 Monaten. Dieser Antrag wird von ihrem Arbeitgeber abgelehnt, u. a. mit folgenden Begründungen:

  • Sie arbeitet für einen Teilhaber der Firma, die bisher vorhandenen Teilzeitstellen gibt es nur für Sekretärinnen von Angestellten der Firma.
  • Den Arbeitsvertrag hat X mit der Firma, einer Personengesellschaft.
  • Sie bearbeitet u. a. auch den Posteingang, und dafür gäbe es sonst keine qualifizierte Kraft.
  • Die Koordination zwischen ihr und einer dann erforderlichen zweiten Halbtagskraft sei nicht machbar.

Frage 1: Wären dies stichhaltigen Gründe um ihr die Teilzeitstelle zu verweigern?

Frage 2: Sollte ihr Antrag doch noch genehmigt werden: Könnte der Chef der Person X dann durch mehr oder weniger regelmäßige Anordnung von Überstunden die zusätzliche Ausbildung doch noch unmöglich machen oder ist diese sogar ein Grund Überstunden abzulehnen?
Den neuen Beruf möchte X später auch mal ausüben, zumindest nebenher. Er hat nichts mit dem Arbeitsgebiet ihrer derzeitigen Firma zu tun.

Gruß,
Markus

Hallo,

X will, die Firma nicht!
Die Ablehnungsgründe scheinen ein wenig schwach zu sein, aber was nützt das?
Der Anspruch ist zwar vorhanden, durchzusetzen sein wird er allerdings nur im Streit. Und wenn die Firma sich stur stellt, wird X niemals wieder ein freundliches Arbeitsklima vorfinden. Schlimm, aber so kenn ichs.
Wenn X dieses Risiko in Kauf nehmen möchte (X will ja eh weg), sollte sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Viele Grüße,
Dietmar

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