Anspruch auf Teilzeitarbeit

Hallo,
eine Arbeitnehmerin hat nach dem Elternjahr den rechtlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Nun folgende Annahme: die Arbeitnehmerin hätte bereits vor der Babypause mit der Personalabteilung vereinbart, nach 1 Jahr Elternzeit mit 75% einzusteigen. 6 Wochen vor Ende der Elternzeit würde ihr mitgeteilt, dass keine vakante Stelle mit 75% verfügbar sei. Die bisherige Stelle könne nicht in Teilzeit besetzt werden. Man wäre weiterhin bemüht etwas Passendes zu finden und würde sich melden, sobald sich etwas ergäbe.

Folgende Fragen:
a) angenommen, man würde der AN eine 50%-Stelle anbieten - müsste sie diese annehmen und falls nicht, wäre der Verpflichtung des AG, eine adäquate Stelle anzubieten damit genüge getan? Oder könnte die AN sich darauf berufen, dass sie aus finanziellen Gründen auf die 75% angewiesen sei?
b) dürfte sich eine adäquate Stelle in einer anderen Niederlassung befinden, welche die doppelte Fahrtstrecke und da unterwegs Dauerbaustelle die 3fache Fahrtzeit beanspruchen würde? Wäre dies zumutbar?
c) wenn der AG keine adäquate Stelle bieten kann - was passiert dann??

Vielen Dank und Grüße,
Sonja

Hallo,

Hallo,

eine Arbeitnehmerin hat nach dem Elternjahr den rechtlichen
Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Nun folgende Annahme: die
Arbeitnehmerin hätte bereits vor der Babypause mit der
Personalabteilung vereinbart, nach 1 Jahr Elternzeit mit 75%
einzusteigen.

Es kommt auf die Form und Inhalt dieser Vereinbarung an. Eine pauschale Zusage des AG kann durchaus rechtskräftig sein und im Fall der Nichterfüllung den AG in Annahmeverzug gem. § 615 BGB setzen, so daß auch bei Nichtarbeit Vergütungsanspruch besteht.
Von der Klärung dieser evtl. Rechtsverbindlichkeit ist abhängig, ob die anderen Fragen relevant werden.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

eine Arbeitnehmerin hat nach dem Elternjahr den rechtlichen
Anspruch auf eine Teilzeitstelle.

Woraus wird der abgeleitet?

Gruß,
LeoLo