Anspruch auf Teilzeitstelle nach Elternzeit?

Hallo,
eine Arbeitnehmerin möchte nach der Elternzeit wieder als Sekretärin in ihrem Unternehmen mit ca. 80 Personen arbeiten, aber nur halbtags oder 2,5 Tage in der Woche. Die Büroleiterin sowie der Geschäftsführende Ausschuss lehnen dies vehement ab. Es käme nur eine Vollzeitstelle in Frage. Kann sie eine Teilzeitstelle auf jeden Fall durchsetzen, notfalls gerichtlich (auch wenn dies nicht gerade zum guten Betriebsklima beiträgt…)?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Ich sehe mal schlechte Chancen zwar gilt

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/8.html

Aber da steht eben auch

(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Gruss HighQ