Ja. Allerdings ist die Formulierung „dürfen nicht“ missverständlich, wenn man sie genau nimmt. Sie dürfen schon mitgegeben werden, allerdings wäre der Arzt / die Schule bescheuert, wenn sie die Dokumente aus der Hand geben, weil sie verpflichtet sind zur Archivierung. Passiert etwas, sind sie voll in der Haftung.
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