Wenn ein nicht erwerbstätige Lebenspartner, während der Ehe zu einem neuen Partner zieht und in einem eheähnlichen Verhältnis mit diesem lebt,hat er dann das Recht ,vom verlassenen Ehepartner, Trennungsunterhalt zu verlangen wenn keine Kinder im Spiel sind ?
Wenn ein nicht erwerbstätige Lebenspartner, während der Ehe zu
einem neuen Partner zieht und in einem eheähnlichen Verhältnis
mit diesem lebt,hat er dann das Recht ,vom verlassenen
Ehepartner, Trennungsunterhalt zu verlangen wenn keine Kinder
im Spiel sind ?
Wenn der nicht-erwerbstätige in einer gefestigten neuen Beziehung lebt, und die ist bei einem gemeinsamen Haushalt gegeben, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt vom Ehegatten mehr.
so ein unsinn… und das sollte sogar einem laien auffallen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html
warum arbeitet der ehepartner nicht (mehr) ? kann er arbeiten, vollzeit, teilzeit ? hat er eine ausbildung ?
wenn man dies bejahen kann, kann man sich gedanken über fiktive einkünfte machen, so dass ggf. der unterhaltsanspruch nicht besteht.
so ein unsinn… und das sollte sogar einem laien auffallen.
Kein Unsinn, sondern die Aussage eines Anwaltes in einem konkreten Fall. Ich war bei dem Gespräch dabei, habe diese Information also aus erster hand.
sondern die Aussage eines Anwaltes in einem
konkreten
anderen
Fall.
eine quelle vom hörensagen, ich bin beeindruckt…
es bleibt dabei, schwachsinnige aussage, fernab jedes gesetzes/ jeder rechtsprechung, eine aussage für die berufshaftpflicht…
eine quelle vom hörensagen, ich bin beeindruckt…
Wieso hörensagen ? Ich war bei dem Gespräch persönlich anwesend, als der RA das erläuterte.
es bleibt dabei, schwachsinnige aussage, fernab jedes gesetzes/ jeder rechtsprechung, eine aussage für die
Ich habe nicht die Absicht, Dich zu überzeugen. Ich habe nur das wiedergegeben, was ein praktizierender Familienrechtler in meinem Beisein gesagt hat.
Hi,
jeder Rechtsprechung? Mein Schwager mußte seiner Ex tatsächlich keinen Unterhalt zahlen, da sie in einem eheänlichem Verhältnis mit einem neuen Lebensgefährten lebte. Zahlen mußte er nur für die minderjährige Tochter.
Ist zwar schon einige Jahre her, ist aber Tatsache.
Gruß
Tina
- es gibt keine gesetzliche definition für eheähnliches verhältnis; dieses erfordernis würde unzumutbare rechtsunsicherheit (gerade im unterhaltsrecht…) hervorrufen, denn entfällt der unterhalt wenn der partner seit einem, 3, 6 monaten oder 2, 7 25 Jahren in einer anderen beziehung steckt ? muss man das schlafzimmer miteinander teilen und reichen 3 tage zusammenleben in der woche, um ein eheähnliches verhältnis zu begründen ?
das ist das nachvollziehbarste argument, warum der gesetzgeber bewusst beim unterhaltsausschluss nicht auf ein eheähnliches verhältnis abstellt…
- der grund, warum dein schwager keinen unterhalt zahlen muss, ist höchst wahrscheinlich, weil die ex nicht bedürftig ist oder er nach abzug des kindesunterhalts nicht mehr leistungsfähig ist…
- der grund, warum dein schwager keinen unterhalt zahlen
muss, ist höchst wahrscheinlich, weil die ex nicht bedürftig
ist oder er nach abzug des kindesunterhalts nicht mehr
leistungsfähig ist…
Hi,
Der Schwager ist schon seit 1997 tot.
Die Begründung damals war aber genau die das aufgrund des eheähnlichen Verhältnisses kein Unterhalt zu zahlen war.
Das war die Aussage meines Stiefvaters und Chefs, der meinen Schwager damals vertreten hat, auch mein Schager erzählte das so und auch im Urteil stand das so drinn, wenn ich mich richtig erinnere.
Vielleicht finde ich das Urteil ja noch in den Unterlagen meines Schwagers und kann dann den genauen Wortlaut posten.
Gruß
Tina
Hier ein Urteil in einem ähnlichen Fall:
Hier ein Urteil in einem ähnlichen Fall:
in dem fall ging es um die härteklausel in § 1579 nr.2 bgb.
zudem ist der anspruch letztlich an der bedürftigkeit gescheitert (rz 13).
falls du es nachlesen willst:
Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 18.02.2009, 9 WF 19/09 PKH
in dem fall ging es um die härteklausel in § 1579 nr.2 bgb.
zudem ist der anspruch letztlich an der bedürftigkeit
gescheitert (rz 13).falls du es nachlesen willst:
Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 18.02.2009, 9 WF
19/09 PKH
Ok, danke - mache ich bei Gelegenheit.
Hallo Nordlicht,
dann noch ein Hinweis zu einer neuen gefestigten Beziehung.
Lt. Antwort eines Richters, wie auch eines Rechtsanwaltes bedeutet eine gefestigte Beziehung ein Zeitraum von mindestens 2 Jahre.
Und solange muss evt. Unterhalt gezahlt werden.
Gruß Merger