Anspruch auf Überbrückungsgeld ?

Prima Antworten bekommt man hier - Danke :-/ Ist es eigentlich nicht möglich hier im Forum eine ganz sachliche Anwort zu bekommen ohne irgendwelche Warnungen oder persönliche Tips ???
Auf gute Ratschläge kann ich verzichten, ich weiß ganz genau von was ich rede und hab auch eine ganz normale Frage gestellt, also möchte ich auch eine ganz normale Antwort.
Also nochmal meine Frage, vielleicht bekomme ich ja jetzt eine vernünftige Antowrt:

  • verfällt mein Anspruch auf Überbrückungsgeld wenn ich mir bereits ein halbes Jahr bevor ich mich selbständig mache einen Gewerbeschein hole und damit auch „dazuverdiene“ (ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst)???
  • Da ich im öffentlichen Dienst tatig bin - kann das Probleme geben, wenn ich nebenher ein Gewerbe anmelde???

Vielen Dank im Voraus für sachliche Antworten.

WH

  • verfällt mein Anspruch auf Überbrückungsgeld wenn ich mir
    bereits ein halbes Jahr bevor ich mich selbständig mache einen
    Gewerbeschein hole und damit auch „dazuverdiene“ (ich bin
    Angestellter im öffentlichen Dienst)???

ja

  • Da ich im öffentlichen Dienst tatig bin - kann das Probleme
    geben, wenn ich nebenher ein Gewerbe anmelde???

kann, muß aber nicht

Vielen Dank im Voraus für sachliche Antworten.

bitte
ann

Siehe unten!

Viel Spaß

Walter

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