Anspruch auf Übernahme nach zwei Jahren

Hallo Zusammen,

mal angenommen, jemand arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma bzw. einen Dienstleister für eine andere Firma. Und mal angenommen, es gibt nach dem Ablauf von 2 auf jeweils ein Jahr befristeten Verträgen noch einen dritten Vertrag (Dauer sei dahingestellt). Würde in diesem Falle Anspruch auf Übernahme/ Festanstellung entstehen und gegenüber welcher Firma (gegenüber dem Arbeitgeber auf dem Papier, also Zeitarbeitsfirma bzw. Dienstleister oder „Nutzniesser“ der Arbeitsleistung - mal angenommen, es war die ganze Zeit über der gleiche)?

Schon mal danke!

Grüße,
Chillout

Hallo Chillout,

auch über 2 Jahre hinaus sind befristete Verträge mit Sachgrund zulässig. Wenn die Zeitarbeitsfirma z.B. eine schwangere Arbeitnehmerin hat, kann eine auf drei Jahre befristete Vertretung eingestellt werden.

Ein Anstellungsverhältnis mit dem Entleiher entsteht nicht, es sei denn, die Firma hätte gar keine Arbeitnehmerüberlassungsgenehmigung, wovon ich jetzt nicht ausgehe.

Grüße
EK

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