Hallo Zusammen,
mal angenommen, jemand arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma bzw. einen Dienstleister für eine andere Firma. Und mal angenommen, es gibt nach dem Ablauf von 2 auf jeweils ein Jahr befristeten Verträgen noch einen dritten Vertrag (Dauer sei dahingestellt). Würde in diesem Falle Anspruch auf Übernahme/ Festanstellung entstehen und gegenüber welcher Firma (gegenüber dem Arbeitgeber auf dem Papier, also Zeitarbeitsfirma bzw. Dienstleister oder „Nutzniesser“ der Arbeitsleistung - mal angenommen, es war die ganze Zeit über der gleiche)?
Schon mal danke!
Grüße,
Chillout