Wie viel Tage habe ich Anspruch auf Umzugsurlaub innerhalb der Ortschaft?
Hallo,
Gesetzlichen Anspruch auf Umzugsurlaub haben Sie nur, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen. Im öffentlichen Dienst gibt es max. 3 Tage, das dann aber auch nur bei berufsbedingtem Wechsel ins Ausland.
Bei größeren Firmen ist das in der Betriebsvereinbarung geregelt, meist ist es 1 Tag unabhängig vom Umzugsort.
Viele Grüße
Johannes Wörle
www. Ihr-umzugsexperte.de
Wie viel Tage habe ich Anspruch auf Umzugsurlaub innerhalb der
Ortschaft?
kann ich nicht helfen
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