Gibt es für jemanden, der seit über 10 Jahren im öffentlichen Dienst arbeitet (bisther BAT, seit ca. 1/2 Jahr TVöD) so was wie ein Recht oder einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub (solange es dadurch nicht zu nennenswerten Problemen an seinem Arbeitsplatz kommt)?
„Beschäftigte können bei vorliegen eines wichtigen Grundes
… Sonderurlaub erhalten.“
Ich dachte immer, Sonderurlaub wäre bezahlter Urlaub aus besonderem Grund (Hochzeit, Trauerfall etc.)? Das hat doch mit unbezahltem Urlaub gar nichts zu tun, oder?
Gruß
loderunner
„Beschäftigte können bei vorliegen eines wichtigen Grundes
… Sonderurlaub erhalten.“
Ich dachte immer, Sonderurlaub wäre bezahlter Urlaub aus
besonderem Grund (Hochzeit, Trauerfall etc.)? Das hat doch mit
unbezahltem Urlaub gar nichts zu tun, oder?
Hallo loderunner, im TVÖD hat man das halt „Sonderurlaub“ genannt und die Freistellung von der du sprichst, nennt sich dort „Arbeitsbefreiung“. In einem evtl. für dich geltenden Tarifvertrag mags wieder etwas anders bezeichnet sein. Die Ursprungsfrage wurde ja beantwortet.